Marktmacht

Reparaturkosten: Zahlen wir für Garantieleistung auf Umwegen selbst?

Für Garantiearbeiten bekommen Werkstätten oft nur eine unzureichende Vergütung, konstatiert die BWB.
Für Garantiearbeiten bekommen Werkstätten oft nur eine unzureichende Vergütung, konstatiert die BWB. MGO
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Die Bundeswettbewerbsbehörde stellte kürzlich einen Geldbußenantrag gegen einen Autoimporteur – aus generalpräventiven Gründen, wie sie betont. Müsste gegen solche Verstöße generell strenger vorgegangen werden?

Wien. Wenn Unternehmen viel Marktmacht haben, dürfen sie diese nicht missbräuchlich verwenden: So klar dieser Grundsatz erscheint, führt er doch immer wieder zu Kontroversen. Etwa wenn Hersteller oder Importeure Vertragshändlern und Reparaturbetrieben gegenüberstehen, die wirtschaftlich von ihnen abhängig sind. Im Kfz-Sektor wurde nun die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) aktiv: Wie sie auf ihrer Homepage mitteilt, stellte sie beim Kartellgericht einen Geldbußenantrag gegen „die österreichische Generalimporteurin für Neufahrzeuge und Originalersatzteile der Marke Peugeot“.

Das Besondere daran: Es geht dabei nicht etwa um einen aktuellen Vorfall. Hintergrund ist vielmehr ein Verfahren wegen Marktmachtmissbrauchs, das schon vor Jahren auf Antrag eines Kfz-Handels- und -Servicebetriebs eingeleitet worden war. Und das im Februar 2021 mit einem Beschluss des OGH als Kartellobergericht (KOG) endete. Der Importeurin wurde darin aufgetragen, binnen drei Monaten bestimmte, als missbräuchlich eingestufte Geschäftspraktiken abzustellen.

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