Arbeitsmarkt

Martin Kocher, Reibebaum der Linken

Martin Kocher ist seit Anfang 2021 Arbeitsminister und seit Mai 2022 auch Wirtschaftsminister. Davor leitete er das Institut für Höhere Studien.
Martin Kocher ist seit Anfang 2021 Arbeitsminister und seit Mai 2022 auch Wirtschaftsminister. Davor leitete er das Institut für Höhere Studien. APA
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Der Arbeits- und Wirtschaftsminister erhöht den Druck auf geringfügig beschäftigte Arbeitslose und provoziert damit Grüne, Arbeiterkammer und Gewerkschaft. Der Ökonom Martin Kocher hat sich seit seinem Wechsel ins Ministeramt zum ultimativen Reibebaum der Linken gemausert.

Martin Kocher hat es wieder einmal geschafft und die linke Reichshälfte gegen sich aufgebracht. Es geht um einen Erlass zur geringfügigen Beschäftigung von Arbeitslosen. Das Arbeitsmarktservice (AMS) soll bei Menschen, die zum Arbeitslosengeld oder zur Notstandshilfe geringfügig etwas dazu verdienen, genauer kontrollieren, ob sie sich bei der Jobsuche genug bemühen. Geringfügige Beschäftigung neben dem Bezug von Arbeitslosengeld führe „potenziell zu einer Verlängerung der Arbeitslosigkeit sowie zur Verringerung der Verdienstchancen nach der Arbeitslosigkeit“, heißt es in einem Schreiben Kochers an die AMS-Vorstände. Das legen auch Studien nahe, etwa eine des Wifo aus 2019.

336.666 Menschen waren in Österreich laut den Daten der Sozialversicherung im Jahresdurchschnitt 2022 geringfügig beschäftigt. Neun Prozent bezogen laut Ministerium gleichzeitig Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe. Das heißt, sie dürfen monatlich 500,91 Euro dazu verdienen, ohne einen Euro ihrer AMS-Bezüge zu verlieren. Im Durchschnitt beziehen zwischen 10,5 und zwölf Prozent aller Bezieher von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe zusätzlich ein geringfügiges Einkommen.

Kocher wollte diese Möglichkeit im Zuge der Arbeitsmarktreform stark einschränken. Auch AMS-Vorstand Johannes Kopf pochte darauf, weil er im geringfügigen Zuverdienst eine „Inaktivitätsfalle“ sieht. Also einen Anreiz, in der Arbeitslosigkeit zu verharren anstatt rasch einen voll versicherten Job zu suchen. Wer geringfügig arbeitet, zahlt keine Steuern und keine Kranken- und Pensionsversicherungsabgaben. Man ist lediglich unfallversichert.

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