ORF

Keine Mehrheit für ORF-Gesetz im Bundesrat

Die Abstimmung in der Länderkammer über das umstrittene Gesetz ging 29 zu 29 aus, weil Mandatare der Regierungsparteien fehlten. Nun bleibt es acht Wochen liegen.

Die Reform des ORF ist am Mittwoch im Bundesrat gescheitert. Die Abstimmung ging 29 zu 29 aus, das Gesetz schaffte damit in der Länderkammer des Parlaments keine Mehrheit. An den Nationalrat rückverwiesen wird es aber nicht, weil es mit der Stimmengleichheit technisch gesehen auch nicht abgelehnt wurde, wie es im Parlament hieß. Das sorgt für eine achtwöchige Verzögerung des Gesetzgebungsprozesses. Die Reform soll ohnehin erst 2024 in Kraft treten.

Für das Vorhaben stimmten die Mandatare der Koalitionsfraktionen ÖVP und Grüne, die mit 31 Sitzen eigentlich über die Mehrheit im derzeit 60-köpfigen Bundesrat verfügen. Weil aber zwei von ihnen entschuldigt waren und eine zunächst abwesende FPÖ-Mandatarin dann doch rechtzeitig zur Abstimmung im Bundesrat erschien, kam keine Mehrheit zustande. Und das Ungemach für die Koalition könnte sich vergrößern, wie es aus SPÖ-Kreisen hieß: Auch die Neuregelung des Eltern-Kind-Passes, das Krisensicherheitsgesetz und die Regelung für die neue Polizeibeschwerdestelle könnten scheitern, weil hier SPÖ, FPÖ und Neos geschlossen dagegen sind.

Medienministerium: „Gesetz tritt wie geplant in Kraft“

Im Medienministerium von Susanne Raab (ÖVP) reagierte man auf die Panne gelassen. „Es entsteht dadurch keine Verzögerung. Das Gesetz tritt wie geplant am 1.1.24 in Kraft“, wurde erklärt. Aus dem ORF gab es keine Stellungnahme. Die FPÖ reagierte erfreut. „Das ‚Unentschieden‘ von 29:29 Stimmen ist zugunsten der österreichischen Bevölkerung ausgegangen und zeigt, dass Beharrlichkeit, Fleiß und Ehrlichkeit Früchte trägt“, erklärte Generalsekretär Christian Hafenecker in einer Aussendung. Das „ORF-Zwangsbelastungspaket“ werde nun für acht Wochen auf die Wartebank gesetzt. „Dieser Aufschub macht es nun schier unmöglich, am 1. Jänner 2024 zu starten“, zeigte er sich im Gegensatz zu Raab überzeugt.

Seitens der SPÖ betonte Fraktionsvorsitzende Korinna Schumann: „Wenn die Regierung es nicht schafft, im Bundesrat eine Mehrheit zu erhalten, dann muss sie in Kauf nehmen, dass Gesetzesvorhaben aufgeschoben werden.“ Schumann bekräftigte die Kritik an dem Gesetz: „Die Regierung hat die Chance verpasst, gerade in Zeiten der Teuerung auf die soziale Lage der Haushalte Rücksicht zu nehmen und eine soziale Staffelung einzuführen. Außerdem gibt es künftig eine Verschlechterung bei den Gebührenbefreiungen.“

ORF-Gebühr: 15,30 Euro im Monat

Im Zentrum des nun leicht verzögerten Vorhabens steht die Umwandlung der GIS-Gebühr in eine Haushaltsabgabe. Diese ist mit 15,30 Euro pro Monat zwar rund drei Euro günstiger, muss aber künftig - sobald das Gesetz ordnungsgemäß zustande gekommen ist und in Kraft tritt - von allen bezahlt werden. Dazu kommt in einigen Bundesländern eine Landesabgabe. Geplant ist auch ein größeres digitales ORF-Angebot, es darf sowohl online-only als auch online-first produziert werden.

Das Radiosymphonieorchester und der Spartensender Sport+ sollen bis Ende 2026 erhalten bleiben, danach wird aus dem Spartenkanal ein Onlineangebot. Neu kommt auch ein Online-Kinderkanal. Weiters soll es auf ORF.at künftig 70 Prozent Bewegtbild und 30 Prozent Text geben, wobei die Textbeitragszahl pro Woche auf 350 beschränkt wird. Die gegenwärtige Sieben-Tage-Beschränkung für Abrufe in der TVthek wird je nach Inhalt auf einen längeren Zeitraum ausgedehnt.

Außerdem wird der ORF zu Sparmaßnahmen - etwa beim Personal - und zu mehr Transparenz verpflichtet. Es kommen stärkere Werbebeschränkungen im Radio- und Digitalbereich. Auch ist ein Transparenzbericht zu Löhnen, Nebeneinkünften und Eigen- und Auftragsproduktionen ist vorgesehen. Vorgesehen sind Einsparungen von 325 Mio. Euro, die Valorisierung der neuen Haushaltsabgabe wird für die nächsten drei Jahre ausgesetzt. (APA)

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