Neues Gutachten

„DDR-Fantasie“: Berufspflicht für Ärzte ist verfassungswidrig

Zahlreiche Ordinationen in verschiedenen Fächern sind derzeit nicht besetzt. Ein Problem, das mit einer Berufspflicht für Ärzte nicht zu lösen ist.
Zahlreiche Ordinationen in verschiedenen Fächern sind derzeit nicht besetzt. Ein Problem, das mit einer Berufspflicht für Ärzte nicht zu lösen ist.Clemens Fabry
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Gelindere Mittel wie etwa bessere Arbeitsbedingungen seien noch nicht ausgeschöpft, sagt Karl Stöger, Professor für Medizinrecht an der Universität Wien. Zudem herrsche in Österreich derzeit kein allgemeiner Ärztemangel.  

Sein Fazit fällt eindeutig aus. Eine gesetzlich angeordnete Berufspflicht für Ärzte zur Aufrechterhaltung eines finanzierbaren und frei zugänglichen öffentlichen Gesundheitssystems sei weder geeignet noch erforderlich im Sinne des gelindesten anzuwendenden Mittels. „Sie wäre daher nicht nur als verfassungswidrig, sondern auch als unionsrechtswidrig anzusehen“, schreibt Karl Stöger, Professor für Medizinrecht an der Universität Wien, in seinem 31 Seiten langen Gutachten. In Auftrag gegeben hat es die Wiener Ärztekammer, um zu klären, ob eine Pflicht für Ärzte, nach dem Studium eine Zeit lang in Österreich – in öffentlichen Spitälern oder Kassenordinationen – zu arbeiten, rechtlich zulässig ist.

Ins Spiel gebracht hatte eine solche Berufspflicht zuletzt unter anderem Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) in seiner „Rede zur Zukunft der Nation“. Wer in Österreich studiert, solle „dann eben auch der Gesellschaft ein Stück weit etwas von dem zurückgeben, was kostenlos in Anspruch genommen wurde“. Denn: Sowohl deutsche Absolventen in Österreich als auch österreichische in Deutschland blieben lieber dort: „Das ist eine Entwicklung, die nicht vernünftig ist.“ Jugendstaatssekretärin Claudia Plakolm (ÖVP) präzisierte später Nehammers Vorstoß, die Pflicht soll fünf Jahre gelten. „Wir investieren in jeden Medizinstudenten 360.000 Euro. Deshalb halte ich die Verpflichtung von Medizinstudenten, fünf Jahre in Österreich praktizieren zu müssen, für einen wichtigen Vorschlag.“ Weitere Details zur Umsetzung wie etwa Ausnahmen und Sanktionen für jene, die eine solche Pflicht ignorieren, wurden nicht genannt. Seither haben sich zahlreiche Personen dazu geäußert. Zumeist ablehnend.

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