Wohnrecht

Haben Mieter bei Tropenhitze ein Recht auf kühle Räume?

Überhitzte Gebäude werden im Sommer zunehmend zum Problem.
Überhitzte Gebäude werden im Sommer zunehmend zum Problem.Jan Woitas
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Sommerliche Hitzeperioden lassen oft auch in der Wohnung die Temperaturen weit über die 30-Grad-Marke ansteigen. Ist das auf Dauer zumutbar? Oder muss der Vermieter Abhilfe schaffen?

Wien. Die erste Hitzewelle dieses Sommers haben wir hinter uns, die nächste kommt bestimmt. Abkühlung sucht man da oft vergebens – auch in den eigenen vier Wänden. Überhitzte Wohnungen werden vor allem im innerstädtischen Raum zum Problem. Gängige Tipps, wie Abdunkeln tagsüber und nächtliches Lüften, reichen dann längst nicht mehr aus.

Aber welche Raumtemperaturen sind für eine Wohnung gerade noch akzeptabel? Wenn womöglich tagelang die 30-Grad-Marke weit überschritten wird – hat man dann irgendwelche Ansprüche gegenüber dem Vermieter? Kann man vielleicht sogar von ihm verlangen, dass er Abhilfe schafft, für bessere Beschattung sorgt oder im Extremfall sogar ein mobiles Klimagerät bereitstellt? Wenn (zumindest grundsätzlich) die Beheizbarkeit einer Wohnung im Winter vorausgesetzt werden kann – sollte das dann nicht genauso für einen wirksamen Schutz gegen Überhitzung im Sommer gelten?

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