Arbeitsmarkt

EU Blue Card soll mehr Hochqualifizierte nach Europa locken

IMAGO/Zoonar.com/Kasper Ravlo
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Die Reform soll die Voraussetzungen für Antragstellende erleichtern. In Österreich zeigt sich nach einem Jahr Umsetzung eine erste positive Bilanz.

Hochqualifizierte Nicht-EU-Angehörige dürfen nicht nur mit der Rot-Weiß-Rot-Karte in Österreich arbeiten. Damit auch das EU-Pendant Blue Card mehr genutzt wird, müssen bis spätestens November 2023 europaweit Erleichterungen umgesetzt werden. Österreich hat dies bereits mit Juli 2022 getan. Aktuelle Zahlen aus dem Arbeitsmarktservice zeigen eine positive Bilanz: Im ersten Halbjahr 2023 wurden um 126 Prozent mehr Anträge genehmigt als in den ersten sechs Monaten 2022.

Im ersten Halbjahr 2023 wurden somit 625 Blue Cards genehmigt, im Vergleich zu 742 im gesamten Jahr 2022. Ziel der Blue Card der EU ist, gesuchte hochqualifizierte Drittstaatsangehörige unkomplizierter auf die europäischen Arbeitsmärkte zu bringen. Um dies attraktiver zu gestalten und den immer dramatischeren Fachkräftemangel zu bekämpfen, wurde die geltende EU-Regelung aktualisiert. Die bisherige Richtlinie enthielt laut EU-Kommission zu restriktive Zugangsbedingungen und zu begrenzte Erleichterungen für die Mobilität innerhalb der EU. Dies habe zu einer sehr begrenzten Anzahl an Genehmigungen geführt.

Nach der Reform dürfen Inhaber einer Blue Card nach einer zunächst zwölfmonatigen Aufenthaltsdauer im ersten EU-Land leichter in ein weiteres EU-Land umziehen und dort arbeiten. Dies soll einen Startvorteil gegenüber rein national gültigen Bescheiden wie der RWR-Karte bringen. Deren Ziel ist die langfristigere Verankerung der Fachkräfte in Österreich und auf dem heimischen Arbeitsmarkt. Blue Card-Bewerbende müssen auch nur mehr einen Arbeitsvertrag über sechs und nicht mehr wie bisher zwölf Monate nachweisen, und werden somit schneller mobil. Auch die Regelungen der einzelnen EU-Staaten sollen angeglichen werden. Das erforderliche Mindesteinkommen wurde auf das durchschnittliche Bruttojahresgehalt gesenkt. Auch die Situation der mitreisenden Familienangehörigen soll sich durch schnellere Nachzugsverfahren und den Zugang zum Arbeitsmarkt verbessern.

Ausnahmen für die IT-Branche

In Österreich waren laut Innenministerium 2022 neben 800 blauen rund 120.000 rot-weiß-rote Karten aktiv. „Die Anforderungen der Blauen Karte sind höher als die der Rot-Weiß-Rot-Karte. Diese gibt es in verschiedenen Spielarten, die unterschiedliche Erfordernisse haben“, erklärte Rolf Gleißner, Abteilungsleiter für Sozialpolitik der Wirtschaftskammer Österreich, im Gespräch mit der APA. Die meistgenutzte Variante sei die RWR-Karte für Fachkräfte in Mangelberufen. Voraussetzung sei hier ein Job- oder Ausbildungsangebot. Für die Blue Card ist in Österreich ein Hochschulstudium mit dreijähriger Mindeststudiendauer Voraussetzung. Ausnahmen gibt es z.B. für Beschäftigte in der IT-Branche.

Zwei Drittel der rund 29.000 ausgestellten EU Blue Cards kamen 2021 laut EU-Statistikamt Eurostat von Deutschland: 19.500 Drittstaatsangehörige erhielten die Blaue von Berlin. Weit dahinter auf Platz 2 folgten Polen mit 2.980 Karten (10,2 Prozent) und Frankreich mit 1.300 Karten (4,5 Prozent). Schlusslicht waren Ungarn und die Slowakei mit nur jeweils zehn. „Das Fachkräfte-Einwanderungssystem nach Deutschland ist zwar in kontinuierlicher Weiterentwicklung und zählt zu den fortschrittlichsten in Europa. Es ist allerdings zersplittert und teilweise unübersichtlich. Hier ist die EU-Karte eine transparente und einfach gestaltete Zuwanderungsschiene“, so WKÖ-Experte Gleißner zum Erfolg der Karte in Deutschland.

Ein Fünftel aller in der EU ausgestellten Blue Cards ging laut Eurostat 2021 an indische Staatsangehörige. Dahinter folgten Russen (9 Prozent), Weißrussen (6,2 Prozent) und Ukrainer (6 Prozent). Laut Angaben des Innenministeriums erhielten die Inder 2022 mit rund 18 Prozent auch in Österreich die meisten Bewilligungen. Dahinter lagen mit knapp 14 Prozent aller positiven Bescheide Angehörige der russischen Föderation, gefolgt von der Türkei mit 7 Prozent. (APA)

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