OGH bestätigt Urteile: Ex-Hypo-Chef Kulterer muss 3,5 Jahre in Haft

Die Höchstrichter wiesen gestern Berufungen in den Hypo-Urteilen ab. Vier Verurteilte müssen mehrjährige Haftstrafen absitzen.

Wien/Ag. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat in der Causa Kärntner-Hypo-Vorzugsaktien (2004) die erstinstanzlichen Haftstrafen für die vier Verurteilten am Dienstag bestätigt. Demnach sind wegen Untreue bzw. Beitrags zur Untreue Ex-Hypo-Chef Wolfgang Kulterer zu dreieinhalb Jahren, Ex-Hypo-Vorstand Günter Striedinger und Rechtsanwalt Gerhard Kucher zu je vier Jahren und Steuerberater Hermann Gabriel zu viereinhalb Jahren rechtskräftig verurteilt worden.

In dem Verfahren ging es um Aktien der Hypo-Leasing, die die Hypo 2004 aufgelegt hatte. Die dafür eingesammelten Millionen wurden in der Bankbilanz als Eigenkapital ausgewiesen. Die Anklagebehörde warf den Managern vor, „unter Missbrauch ihrer Befugnisse und unter Verletzung der Eigenmittelvorschriften“ elf liechtensteinischen Anstalten Kredite der Hypo Alpe Adria (Liechtenstein) AG in Höhe von 5,15 Mio. Euro verschafft zu haben. Dieses Geld soll dann über eine weitere Bank in Liechtenstein an die BC Holding AG weitertransferiert worden sein, und zwar „zum Zweck des verschleierten Erwerbs von Vorzugsaktien“.

An einer Nebenfront verlor die notverstaatlichte Bank eine Schadenersatzklage gegen ehemalige Manager in zweiter und letzter Instanz. Die Hypo Alpe Adria hatte Kulterer, Striedinger und drei Ex-Aufsichtsratsmitglieder auf Zahlung von 6,4 Mio. Euro geklagt.

Kein Schadenersatz von Managern

2005 kaufte ein kroatischer Hotelbetreiber Grundstücke auf der Insel Jakljan nahe Dubrovnik von der Republik Serbien. Dafür erhielt er einen Kredit der Hypo in der Höhe von 6,7 Mio. Euro. Allerdings stand die Republik Kroatien im Grundbuch, das Hotelprojekt stockte, die Hypo konnte keine Hypothek im Grundbuch eintragen. Die Bank blieb laut Klage am Ende auf knapp sechs Millionen Euro sitzen.

Die Berufungsinstanz meinte in ihrem Urteil, die Hypo hätte selbst die Möglichkeit gehabt, den Schaden zu vermeiden bzw. zu vermindern. Deshalb könne man ihn nicht allein den Ex-Managern umhängen.

Die Bank muss jetzt nicht nur die Gerichtskosten zahlen und bleibt auf ihren Anwaltskosten sitzen, sondern muss auch die Prozesskosten der Beklagten von 700.000 Euro übernehmen. Die Rede ist von Gesamtkosten von mehr als einer Million Euro.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 03.07.2013)

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