Am Montag wird der Linzer Bürgermeister Dobusch vor dem Handelsgericht aussagen. Die Gültigkeit des Vertrags zwischen Stadt und Bank ist strittig.
Der Streit zwischen der Stadt Linz und der Bawag P.S.K. um eine in die Verlustzone gerutschte Zinswette geht am Montag vor dem Wiener Handelsgericht in die zweite Verhandlungsrunde. Es geht um ein 2007 abgeschlossenes riskantes Geschäft auf Basis des Schweizer Franken, das aktuell inklusive Zinsen einen Verlust von mehr als einer halben Milliarde Euro angehäuft hat.
Am Montag soll Bürgermeister Franz Dobusch (SPÖ) als Zeuge einvernommen werden. Erst am Freitag präsentierte er ein fünf Jahre altes Protokoll des Bawag-Vorstands, das beweisen soll, dass der Vertrag nie korrekt beschlossen worden sei. Im Protokoll heißt es, die Gemeinden besäßen ein „meist inhomogenes Know-how". Für Oberösterreichs Sozialdemokraten und Dobusch bedeutete das: Die Bawag habe gewusst, dass die Gemeinden das Geschäft nicht voll verstehen würden.
Die Stadt Linz macht geltend, der Vertrag sei nie korrekt in den Gremien beschlossen worden und daher nicht zustande gekommen und fordert ihren Einsatz von rund 25 Mio. Euro zurück. Die Bank pocht hingegen darauf, dass die Stadt als professioneller Anleger den Überblick hatte und beim Geschäftsabschluss wusste, was sie tut und fordert Schadenersatz von 417 Mio. Euro plus Zinsen.
Bank muss sich um Beschlüsse kümmern
Die Gemeinde kann sich dabei auch auf das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (§ 867 ABGB) berufen - demnach sind ihre Entscheidungen nur wirksam, wenn die erforderlichen Beschlüsse der zuständigen Organe vorliegen. Und seit 1811 - damals ging Österreich bankrott - gilt, dass sich eine Bank als Geschäftspartnerin der Gemeinden darum kümmern muss, ob die Beschlüsse vorlagen.
Rechtzeitig vor dem nächsten Prozesstermin ist ein Aktenvermerk einer Sitzung vom Jänner 2006 in der Finanzdirektion Linz aufgetaucht, in dem die Gemeinde aufgefordert wird, nachzuprüfen, ob sie für ihre Geschäfte nur Grundsatzbeschlüsse gefasst oder auch die konkreten Geschäfte genehmigt habe. Daraus ließe sich schließen, dass die Gemeinde genau wusste, dass Grundsatzbeschlüsse nicht ausreichen und jedes Geschäft einzeln genehmigt werden musste.
Für den vor Gericht gelandeten Deal (Swap II bzw. Swap 4175) gibt es einen Grundsatzbeschluss des Linzer Gemeinderates vom 3. Juni 2004, wonach die Finanz- und Vermögensverwaltung künftig auch Finanzterminkontrakte abschließen dürfe. Auf dieser Basis wurde 2006 ein erster Swap, Anfang 2007 ein zweiter Swap zwischen Bawag und Linz abgeschlossen. Während der erste mit einem Gewinn für die Stadt beendet und von der Stadt auch nicht beanstandet wurde, ging der zweite in der Wirtschaftskrise und mit steigendem Frankenkurs unter Wasser.

Swap-Verfahren löst Polit-Streit aus
Neben der juristischen Auseinandersetzung zwischen Stadt und Bank läuft auch der Politstreit zwischen ÖVP und SPÖ auf Hochtouren. SPÖ-Landesparteichef Josef Ackerl kritisierte am Donnerstag nicht nur die Bank, sondern auch Finanzministerin Maria Fekter (ÖVP) wegen Untätigkeit als Zuständige für die Finanzmarktaufsicht. Pikant ist allerdings, dass die Bawag zur Zeit des Deals im Eigentum der Gewerkschaft stand, der heutige OeNB-Gouverneur Ewald Nowotny (SPÖ) war ihr Generaldirektor. Die damals als "rot" geltende Bawag war die Hausbank der "roten" Gemeinde Linz.
(APA/Red. )