Vor Gericht hat zwar die Firma verloren. Schlecht kommt aber auch der Betriebsrat weg.
Der Betriebsübergang der AUA auf ihre Tochter Tyrolean, um die Löhne der Piloten zu drücken, war ein juristischer Winkelzug. Formal einwandfrei, aber eine unzulässige Verwendung des Rechts. Zu diesem Ergebnis kommt das Arbeits- und Sozialgericht in seinem Spruch.
Die Richter haben damit ein überraschendes Urteil gesprochen, dessen Argumentation man jedoch folgen kann. So sollte ein juristischer Trick wahrlich nicht dazu führen können, dass Verhandlungen einseitig beendet und Verschlechterungen der Gegenseite „oktroyiert“ werden können, wie die Richter schreiben. Das – nicht rechtskräftige – Urteil ist somit eine heftige Watsche für das AUA-Management.
Gleichzeitig werfen die 162 Seiten aber auch ein bezeichnendes Licht auf das Vorgehen der Gewerkschaft, bei der anscheinend überhaupt nicht begriffen wird, in welch wirtschaftlich dramatischer Situation die AUA sich befindet. Obwohl das Eigenkapital der Firma unter die gesetzliche Mindestschwelle gefallen war und der Hut sprichwörtlich brannte, brauchten die Arbeitnehmervertreter fünf Wochen, um ein Verhandlungsteam über einen neuen Kollektivvertrag zusammenzustellen.
Teil dieses Teams war – obwohl die AUA darum gebeten hatte, ihn nicht zu nominieren – auch ein Ex-Betriebsrat der Fluglinie, mit dem es schon länger einen Rechtsstreit über seine Dienstfreistellung gab. Dieser wollte auch nicht über den Kollektivvertrag, sondern nur über seine persönliche Situation sprechen und brach das Treffen nach acht Minuten ab. Auch nach dem missglückten Auftakt wurden getroffene Vereinbarungen plötzlich anders interpretiert oder Fristen bewusst nicht eingehalten.
Nun wollen beide Seiten wieder verhandeln. Das ist gut so. Wenn die Arbeitnehmervertreter ihren Zugang zu dem Thema nicht ändern, wird es jedoch wieder nichts werden. Und das könnte für die AUA fatale Folgen haben.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 04.09.2013)