Das Gericht muss nun entscheiden. Die Eigner der Shoppingcity Seiersberg klagten den Handelskonzern, weil dieser "Bilanzen verschleiert" hätte.
Der im Mai gestartete Zivilprozess gegen den Handelsriesen Spar wegen "unlauteren Wettbewerbs", den die Shoppingcity Seiersberg GmbH angestrengt hatte, ist heute, Dienstag, mit der Vernehmung von drei Zeugen beendet worden. Richterin Heidi Premstaller-Grundner hat das Verfahren geschlossen. Sie hält die Causa für spruchreif. "Das Urteil ergeht schriftlich", sagte Gerichtssprecher Imre Juhasz.
Die Holdag Beteiligungsgesellschaft und die Spar Holding AG hätten gegen die Bilanzierungsvorschriften verstoßen, lautet der Klage-Vorwurf des Konkurrenten. Die Konzernunternehmen von Spar würden bei der Veröffentlichung der Bilanzdaten "bewusst" die Offenlegungspflicht missachten, um "ihre tatsächliche schlechte wirtschaftliche Lage sowohl ihren Kunden als auch ihren Lieferanten zu verschleiern".
Die Richterin hatte zu Vergleichsgesprächen geraten. Die Fronten blieben verhärtet. Eine Einigung ist nicht zustande gekommen. Es sind noch andere Rechtsstreitigkeiten zwischen den beiden Streitparteien anhängig.
Verstoß gegen Offenlegungspflicht?
Der Rechtsansicht der Betreiber der Shoppingcity Seiersberg - das Einkaufszentrum ist südlich von Graz gelegen - zufolge sind in den konsolidierten Konzernabschluss das Mutterunternehmen und alle Tochterunternehmen einzubeziehen. Die Holdag wie auch die Spar Holding hätten ihre Bilanzen innerhalb von neun Monaten nach dem Bilanzstichtag vorlegen müssen. Der Kläger ortete einen Verstoß gegen die Pflicht zur Offenlegung des Konzernabschlusses gemäß Paragraf 277 des Unternehmensgesetzbuches (UGB). Der angemeldete Streitwert beträgt 98.000 Euro.
Spar wiederum rechtfertigte sich damit, dass die Spargruppe jeden einzelnen Jahresabschluss veröffentliche. Aus dem Konzernabschluss seien für die Mitbewerber keine weiteren Informationen herauszulesen, die sich nicht ohnehin bereits aus den jeweiligen Jahresabschlüssen herauslesen lassen würden. Zur Veröffentlichung des Konzernabschlusses sei man nach dem UGB auch nicht verpflichtet. Der Handelsriese Spar wertet den Klage-Schritt des Kontrahenten als „Retourkutsche“ für vormalige juristische Auseinandersetzungen mit der Seiersberg GmbH. Spar habe das beste Konzernergebnis, wurde betont. Der Vorwurf, Spar verschleiere eine schlechte wirtschaftliche Lage, sei schon allein durch die aktuellen Bilanzzahlen widerlegt.
(APA)