Wird aus einem richtigen Urteil auch eine richtige Reform?
Das Ja des Verfassungsgerichtshofs zu Samenspenden für Lesben war eine schwere Geburt. Mehr als ein Jahr hat er benötigt, doch es hat sich gelohnt. Denn in der aufgeheizten Debatte um sogenannte Regenbogenfamilien erinnert der VfGH kühl an Wichtiges: Verbote, die stark ins Private eingreifen, brauchen starke Beweise.
Sprich: Es braucht bessere Gründe als ein Unbehagen mancher (oder vieler) wegen „mangelnder Natürlichkeit“. Und diese Gründe fehlen offenbar. Ein Drohpotenzial für heterosexuelle Familien verneint das Gericht, Studien, die belegen, dass Lesben schlechtere Eltern wären, liegen nicht vor. Stattdessen widerspricht sich der Staat mit dem Verbot selbst: Adoptionen durch schwule und lesbische Einzelpersonen lässt er bereits ebenso zu wie die Stiefkindadoptionen durch gleichgeschlechtliche Partner.
Aber das Lesbenverbot ist nur eine von vielen Baustellen im Fortpflanzungsmedizingesetz – man denke an die Präimplantationsdiagnostik, den Embryo-Gentest im Reagenzglas auf schwere Defekte. Doch statt das Gesetz zu reformieren, delegiert die Koalition heikle Fragen an die Höchstgerichte bzw. an die Bürger, die die Verfahren ausfechten. Dass der VfGH durch die umfassende Gesetzesaufhebung die Politik zum Handeln zwingt, ist zu hoffen. Dann würde aus einem richtigen Urteil eine richtige Reform.
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("Die Presse", Print-Ausgabe, 18.01.2014)