Bürgerbeteiligung, ja klar. Nur, wer darf mitmachen?
Bei Nationalratswahlen ist es einfach: Inländer ab 16 Jahren dürfen wählen. Punkt. Ist es gerecht, dass Menschen mit ausländischem Pass, die seit Jahrzehnten in Österreich leben, nicht wählen dürfen – obwohl sie auch von den Folgen der Wahl betroffen sind? Gute Frage. Bei der Befragung zur Mariahilfer Straße war es weniger klar. Teilnahmeberechtigt waren die Anrainer zweier Bezirke – EU-Ausländer inklusive. Ist es gerecht, dass Bewohner angrenzender Bezirke nicht mitstimmen durften? Obwohl sie womöglich auch von den Folgen betroffen sind? Auch eine gute Frage.
Eine Frage, die sich die Stadt Wien in Sachen Bürgerbeteiligung nun stellen will. Was lobenswert ist. Aber mit Sicherheit nicht einfach zu lösen. Denn Betroffenheit von einer Maßnahme endet nicht an Bezirksgrenzen. Umgekehrt ist es aber fraglich, ob etwa die Bewohner von, sagen wir, Floridsdorf, sinnvollerweise bei einem lokalen Projekt in der Innenstadt mitreden sollen dürfen. Die wichtigste Frage, die die Stadt Wien nun klären muss, ist also ganz simpel – aber unglaublich kompliziert: Wie definiert man, wer betroffen ist?
("Die Presse", Print-Ausgabe, 13.03.2014)