Justiz: Wie vage die Schlepperanklage ist

Schlepper, Anklage, Asyl
Schlepper, Anklage, Asyl(c) APA/HERBERT PFARRHOFER (HERBERT PFARRHOFER)
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Die Staatsanwaltschaft steht wegen ihrer unbestimmten Anklage gegen acht Asylaktivisten unter Beschuss. Aber: Das Papier wurde von einem Gericht „genehmigt“.

Wien/Wiener Neustadt. „Wir wissen, dass es sich hier um einen Schlepperring handelt, der auf die brutalste Art und Weise vorgeht. Bis jetzt gab es sieben Verhaftungen, davon fünf allein im Umfeld des Servitenklosters.“ Das sagte ÖVP-Innenministerin Johanna Mikl-Leitner in einem „Kurier“-Interview im Zusammenhang mit jenen Asylwerbern, die durch die Besetzung der Votivkirche und die anknüpfende „Übersiedlung“ ins Servitenkloster für ein rabiates Tauziehen zum Thema Asyl gesorgt hatten. Im Lichte des – wegen Unbestimmtheit der Anklage unterbrochenen – Schleppereiprozesses gegen acht Asylaktivisten sieht die Sache weniger dramatisch aus. Allerdings: So vage die Anklage auch ist – ein Gericht hat diese abgesegnet.

Ende des Vorjahres hatte einer der Verteidiger die druckfrische Anklage wegen gewerbsmäßiger Schlepperei im Rahmen einer kriminellen Vereinigung mittels Einspruch abwenden wollen. Die Vorwürfe seien nicht ausreichend geklärt, meinte Anwalt Lennart Binder namens eines Verdächtigen. Damals befanden sich die Angeklagten großteils in U-Haft. Mittlerweile wurden sie freigelassen.

In der Tat muteten die – auf polizeilich abgehörten Telefonaten basierenden – Vorwürfe der Wiener Neustädter Staatsanwältin Gunda Ebhart denkbar weitläufig an. Die Verdächtigen sollen „in wechselnder Rollenverteilung und in wiederholten Angriffen die rechtswidrige Einreise oder Durchreise Fremder in einen Mitgliedstaat der Europäischen Union (. . .)“ gefördert haben“. Nicht nur, dass der Begriff „fördern“ dehnbar ist – die Anklage ordnet den einzelnen Angeklagten auch keine konkreten Einzelhandlungen zu.

Geradezu kafkaesk wirkt, dass etwa dem 37-jährigen Pakistani Asif M. unter anderem zur Last gelegt wird, er habe „mit unbekannten Tätern um den 23. Mai 2013 zumindest hinsichtlich drei noch auszuforschender Personen“ die Schlepperei gefördert. Man weiß also nicht, mit wem der Verdächtige kooperiert und wann genau er dies getan haben soll. Man kennt die Namen der Geschleppten nicht und weiß auch nicht, wie viele es überhaupt gewesen sein sollen.

Gericht winkt Anklage durch

Dennoch wies das Oberlandesgericht Wien den letztlich in zwei Fällen eingebrachten Einspruch gegen die Anklage ab. Das OLG sagte, eine Anklage habe etwa den Namen des Angeklagten, Angaben zur Person, Zeit, Ort und die näheren Umstände der Tatbegehung anzuführen. Als Kritik war das vom OLG aber wohl nicht gemeint.

Weiters hieß es nämlich, die Tat sei zu individualisieren, sodass „gewährleistet ist, dass niemand wegen einer Straftat unter Anklage gestellt wird, die bereits Gegenstand eines anderen Strafverfahrens ist“. Sinngemäß: Hauptsache, ein bereits Angeklagter wird nicht ein zweites Mal angeklagt. So zeigt sich: Die Anforderungen an eine rechtswirksame Anklageschrift sind also ziemlich niederschwellig. Weiters sagte das OLG: Angaben zu Tatzeit und Tatort würden „als Individualisierungskriterien“ nur eine „relative Rolle“ spielen. Sprich: Die (vagen) Tatzeiten in der Anklage seien kein Hindernis. Und zur Frage der vagen Tatorte hieß es: „Eine Einschränkung von Verteidigungsrechten ist durch die Bezeichnung der Tatorte durch die Staatsanwaltschaft (Traiskirchen, Wien und andere Orte) vorliegend auszuschließen.“ Also: Wenn die Anklage „Traiskirchen, Wien und andere Orte“ angibt, dann genügt das. Laut OLG. Was nun die mutmaßlich geschleppten, aber „noch auszuforschenden“ Personen anlangt, wird vom OLG eingeräumt, „dass diese Bezeichnung sprachlich nicht ganz glücklich ist, an der ausreichenden Individualisierung des Prozessgegenstandes jedoch nichts ändert“. Alles in allem war die Anklage also nicht aufzuhalten.

Nun aber hat die Richterin in Wiener Neustadt mit dem Papier ihre Not. „Das wäre eigentlich ein Fall für die Rückleitung des Aktes zu einem Untersuchungsrichter (dieser wurde abgeschafft, Anm.)“, hatte sie gemeint. Und den Prozess auf 6. Mai vertagt. Bis dahin muss das Gericht nicht nur die Anklage verstehen, es muss auch ein weiteres Problem lösen: Laut dem Anwalt Gerhard Angeler wurden Telefonate der Verdächtigen „nachweislich falsch übersetzt“.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 03.04.2014)

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