Irreführung

Dieselskandal: Hersteller haftet für Arglist

MGO
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Kunden wollten ein umweltfreundliches, abgasarmes Auto, diese Erwartung erfüllte sich wegen der verbotenen „Umschaltlogik“ nicht. Dafür haftet laut OGH der Hersteller.

Wien. Und wieder gibt es eine neue Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) im Abgasskandal. Es geht um die Haftung des Herstellers für Schadenersatz wegen arglistiger Irreführung – und einmal mehr um das Software-Update, das vom VW-Konzern zur Beseitigung der verbotenen Umschaltlogik angeboten wurde. Das Update war zwar vom deutschen Kraftfahrbundesamt freigegeben, enthielt aber wiederum eine Abschalteinrichtung, die – jedenfalls nach den Feststellungen in diesem Verfahren – ebenfalls unzulässig war.

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