Justiz

Kurz-Prozess: ÖVP ortet „massiven Fehler“ der WKStA und stellt Anfrage an Zadic

ÖVP-Generalsekretär Christian Stocker übt massive Kritik.
ÖVP-Generalsekretär Christian Stocker übt massive Kritik.APA / Helmut Fohringer
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Die Oberstaatsanwälte im Prozess gegen Ex-Kanzler Sebastian Kurz haben einen „Screenshot-Fehler“ eingeräumt, die Ausführungen im Strafantrag seien aber korrekt. Die ÖVP stellt eine parlamentarische Anfrage an das Justizministerium.

Nach dem ersten Verhandlungstag im Prozess gegen Ex-Kanzler Sebastian Kurz attackiert die ÖVP erneut die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA). Anlass sind Vorwürfe des Verteidigers des Mitangeklagten Bernhard Bonelli, Werner Suppan: Im Strafantrag sei zwei Mal eine Antwort von Ex-Finanzminister Gernot Blümel zitiert und behauptet worden, der ebenfalls frühere Finanzminister Hartwig Löger hätte wortgleich ausgesagt. Diese Behauptung sei „ein Fake“, der Strafantrag daher „ein Falschantrag“, so der Verteidiger.

Die Oberstaatsanwälte Gregor Adamovic und Roland Koch räumten daraufhin ein, einen „Screenshot-Fehler“ im Strafantrag gemacht zu haben. Löger wurde eine Blümel-Aussage wörtlich vorgehalten, sodass in beiden Protokollen dieselbe Passage auftaucht. Für den Strafantrag seien dann Screenshots von den Protokollpassagen eingefügt worden. Allerdings: Der Verweis auf einen Screenshot sei schlicht ein paar Zeilen zu tief angesetzt worden, sagte ein Sprecher der Anklagebehörde am Donnerstag. Die Ausführungen im Strafantrag seien aber jedenfalls korrekt und Blümel und Löger hätten tatsächlich zum Teil wortident geantwortet. So hätten beispielsweise beide den Begriff „absurd“ verwendet.

ÖVP-Generalsekretär Christian Stocker und Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl orten nun einen „massiven Fehler“ der WKStA. Der ÖVP-Parlamentsklub werde „aufgrund der Vielzahl an zu klärenden Fragen“ eine parlamentarische Anfrage an das Justizministerium von Alma Zadic (Grüne) einbringen. „Der Strafantrag gegen Sebastian Kurz ist seit Jänner dieses Jahres zwischen den unterschiedlichsten Abteilungen des Justizressorts herumgewandert. Wie ist es möglich, dass dieser Fehler übersehen werden konnte?“, fragt Stocker in einer Aussendung. Gefragt werden soll das Justizministerium außerdem, wer die Strafanträge kontrolliert habe, ob es ein Controlling innerhalb der WKStA gebe und ob das Kabinett der Ministerin involviert gewesen sei.

Grüne: „ÖVP darf sich nicht zu Litigation-PR hinreißen lassen“

„Die ÖVP darf sich jetzt nicht zu Litigation-PR hinreißen lassen, sondern muss die Justiz in Ruhe arbeiten lassen - auch wenn das einzelnen Teilen nach wie vor zu widerstreben scheint“, konterte die Justizsprecherin der Grünen, Agnes Prammer. Es sei „bezeichnend“, dass nun Gerstl aktiv werde, der sich schon während der Amtszeit von Kurz „mit pauschalen Angriffen auf Justiz und Rechtsstaat unrühmlich hervorgetan hat“. Der angesprochene Sachverhalt sei direkt im Gerichtssaal korrigiert worden. „Das ist auch der richtige Ort dafür“, so Prammer. (Red.)

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