Gericht

Kurz-Prozess: Können Chats lügen?

Es sind sichergestellte Chats, die in dem am kommenden Mittwoch startenden Prozess als wichtige Grundlage der WKStA gelten: Sebastian Kurz, sein ehemaliger Kabinettschef Bernhard Bonelli (Bild, Oktober 2021: die beiden auf dem Weg zu einem Gespräch mit dem Bundespräsidenten) und Ex-Casinos-Direktorin Bettina Glatz-Kremsner müssen wegen Falschaussage vor Gericht.
Es sind sichergestellte Chats, die in dem am kommenden Mittwoch startenden Prozess als wichtige Grundlage der WKStA gelten: Sebastian Kurz, sein ehemaliger Kabinettschef Bernhard Bonelli (Bild, Oktober 2021: die beiden auf dem Weg zu einem Gespräch mit dem Bundespräsidenten) und Ex-Casinos-Direktorin Bettina Glatz-Kremsner müssen wegen Falschaussage vor Gericht. APA/Georg Hochmuth
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Die Chats von Sebastian Kurz und Ex-ÖBAG-Vorstand Thomas Schmid sind der große Trumpf der Anklage. Ohne diese – sichergestellten – Textbotschaften wäre es wohl nie zum Falschaussage-Prozess gegen Kurz und Co. gekommen. Doch wie groß ist überhaupt der Beweiswert von Chats?

Wenn kommenden Mittwoch (18. Oktober) im denkmalgeschützten Großen Schwurgerichtssaal des Straflandesgerichts Wien der Prozess gegen Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) beginnt, werden sie von der Korruptionsstaatsanwaltschaft, der WKStA, auf Videowall präsentiert werden. Und sie werden vorgelesen werden. Die Rede ist von Chats, die im Ermittlungsverfahren in die Hände der Korruptionsjäger fielen – konkret von jenen über den Apple-Messengerdienst iMessage geführten Chats, die mittlerweile Grundlage des umfangreichen Strafantrags sind.

Allerdings herrschen geteilte Meinungen hinsichtlich des Beweiswerts von Chats. Die WKStA erkennt diesen Textbotschaften „eine besondere Vermutung der inhaltlichen Richtigkeit“ zu. So formuliert sie es im Strafantrag gegen Sebastian Kurz. Anders gesagt: Für die Anklagebehörde haben die gegenständlichen Chats „erhöhte Glaubwürdigkeit“.

So ganz stimmt das aber nicht immer. Im – ebenfalls stark auf Chats aufgebauten – Korruptionsprozess (Causa „Asfinag-Aufsichtsratsposten“) gegen Ex-Vizekanzler und Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache hatte die WKStA voller Überzeugung erklärt: „Chats don´t lie“, also: „Chats lügen nicht“. Und eine Verurteilung beantragt. Das Ergebnis: Strache wurde rechtskräftig freigesprochen.

Strafverteidiger hingegen stellen die Beweiskraft von Chats mitunter in Abrede. Und beklagen, dass nur die Anklagebehörde über alle sichergestellte Unterlagen verfügt; somit sei es für die Anwälte nicht möglich zu beurteilen, ob auch entlastende Passagen berücksichtigt werden. Zur Erklärung: Staatsanwaltschaften sind (im Gegensatz zu Strafverteidigern) zur Objektivität verpflichtet.

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