Die Urteilsverkündung im Buwog-Prozess jährt sich dieser Tage zum dritten Mal. Ob Karl-Heinz Grasser und Walter Meischberger ins Gefängnis müssen, steht noch immer nicht fest. Letzterer beklagt dennoch seinen finanziellen und gesellschaftlichen Ruin.
Den 4. Dezember 2020 werden Karl-Heinz Grasser und Walter Meischberger nie vergessen. Damals sollte ein fundamentaler Irrtum im Leben der beiden Ex-FPÖ-Politiker Gewissheit werden. An diesem Tag wurde nämlich das Urteil im Buwog-Prozess verkündet.
Der Freispruch, an den beide fest geglaubt hatten – den gab es nicht. Grasser erhielt acht, Meischberger sieben Jahre Gefängnis. Nun steht der dritte Jahrestag der Urteilsverkündung bevor. Und der Spruch ist noch immer nicht rechtskräftig. Was auch immer am Ende herauskommt – Meischberger ist längst ruiniert.