UNO

Österreich stimmt gegen Waffenstillstand im Gaza-Krieg

Auch die USA brachten am Dienstag einen Abänderungsantrag ein. Im Bild Botschafterin Linda Thomas-Greenfield bei ihrer Erklärung bei der Vollversammlung
Auch die USA brachten am Dienstag einen Abänderungsantrag ein. Im Bild Botschafterin Linda Thomas-Greenfield bei ihrer Erklärung bei der VollversammlungAFP
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Die UN-Generalversammlung forderte in einer Resolution eine Waffenruhe im Gazastreifen. Österreichs Botschafter brachte einen Abänderungsantrag ein, in dem die Hamas als Terrororganisation benannt werden sollte.

Wien/New York. Die Resolution ist nicht bindend. Doch sie hat hohen Symbolgehalt: Am Dienstagabend verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen eine Resolution, in der ein sofortiger Waffenstillstand im Gazastreifen gefordert wird. 153 der Mitgliedsstaaten stimmten ihr zu, 23 enthielten sich. Zehn stimmten dagegen – darunter Österreich, genauso wie die USA, Israel und Tschechien.

Die Begründung: Im Text der Resolution werde das Selbstverteidigungsrecht Israels nicht ausdrücklich erwähnt. Österreich brachte daher einen Abänderungsantrag ein. Darin wurde von der Hamas verlangt, alle Geiseln sofort und bedingungslos freizulassen und humanitären Zugang zu ihnen sicherzustellen. Die nötige Zwei-Drittel-Mehrheit schaffte das Amendment allerdings nicht. Damit war das österreichische Nein fix. Wäre der Abänderungsantrag von der Generalversammlung angenommen geworden, hätte Österreich sich zumindest der Stimme enthalten, anstelle gänzlich gegen die Resolution zu stimmen.

„Österreichs Abänderungsantrag hat darauf abgezielt, der Tatsache Rechnung zu tragen, dass noch immer über 100 unschuldige Kinder, Frauen und Männer in Gaza gefangen gehalten und von der Hamas als menschliche Schutzschilder missbraucht werden“, hieß es nach der Abstimmung aus dem Außenamt, das die Linie für den österreichischen UN-Botschafter in New York vorgibt. „Es ist beschämend, dass die UNO-Generalversammlung abermals nicht den Mut aufgebracht hat, die Hamas beim Namen zu nennen.“

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