Kredite

Umstieg auf Fixzinskredite? ÖVP lehnt Grünen-Vorschlag ab, ist aber offen für Hilfe

Klubobmann Wöginger sprach von einer „dramatischen Veränderung“ in den letzten zwei Jahren bei den Zinssätzen.
Klubobmann Wöginger sprach von einer „dramatischen Veränderung“ in den letzten zwei Jahren bei den Zinssätzen.Die Presse/Clemens Fabry
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„Das, was uns eint: Dass wir jenen Menschen, und vor allem Familien unter die Arme greifen wollen“, sagte ÖVP-Klubobmann August Wöginger nach der Ministerratssitzung. Die Maßnahmen, wie man dorthin komme, müssten „diskutiert“ werden. Der Entwurf des grünen Parlamentsklubs sei aber kein Thema

Die ÖVP ist grundsätzlich offen für den Vorschlag der Grünen, Betroffenen von variabel verzinsten Immobilienkrediten zu helfen. Der Entwurf des grünen Parlamentsklubs, der eine Umwandlung eines variabel verzinsten Kredits in einen Fixkredit vorsieht, sei aber kein Thema, präzisierte eine Sprecherin des ÖVP-Klubs die Aussagen von ÖVP-Klubchef August Wöginger im Pressefoyer.

„Das, was uns eint ist das Ziel, dass wir jenen Menschen, und vor allem auch den Familien hier unter die Arme greifen wollen“, sagte Wöginger am Mittwoch nach der Ministerratssitzung. „Die Maßnahmen, wie wir dorthin kommen, die müssen wir diskutieren.“ Damit habe Wöginger aber nicht gemeint, dass man dem grünen Vorschlag offen stehe - im Gegenteil, der Entwurf für einen Initiativantrag sei „kein Thema“, hieß es aus dem Klub.

Bei dem Vorschlag der Grünen, wonach privaten Kreditnehmern eine rückwirkende Umwandlung eines variabel verzinsten Immobilienkredits ermöglicht werden soll, handle sich - anders als ursprünglich medial kolportiert - nicht um einen Vorschlag aus dem (grün geführten) Justizministerium, sondern um einen des grünen Parlamentsklubs, „den wir übermittelt haben und den wir diskutieren wollen“, sagte dazu die Grüne Klubchefin Sigrid Maurer im Pressefoyer. Laut dem auch der APA vorliegenden Entwurf für einen Initiativantrag soll die rückwirkende Konvertierung für alle variablen Hypothekar- oder Immobilienkredite gelten, die ab dem 21. März 2016 abgeschlossen wurden. Die Banken wären demnach verpflichtet, allen Betroffenen eine Umwandlung anzubieten. In Anspruch genommen werden können soll die Möglichkeit zur Umwandlung einmalig - und zwar bis Ende 2024.

Der Konvertierungsanspruch soll laut dem Vorschlag ein Umstellen ermöglichen, als ob die Kreditnehmer und die Bank bereits ursprünglich („vor dem unvorhergesehenen Zinsanstieg“) einen fixen anstatt eines variablen Kreditsatzes vereinbart hätten. Es würde also rückwirkend zu den damaligen Konditionen abgeschlossen - nur mit Fixzins. Die Banken sollen den Kreditkunden innerhalb von zwei Monaten ein Umstiegs-Angebot vorlegen, in dem der Fixzins genannt wird.

Verwaltungsstrafen für Banken bei Nicht-Befolgung vorgesehen

Außerdem müssten der fix und variabel verzinste Kredit gegenübergestellt werden, damit die Verbraucher die Vertragsbedingungen auf einen Blick vergleichen können. Bei Nicht-Befolgung sieht der Vorschlag Verwaltungsstrafen für die Banken vor. Der zur Anwendung kommende Fixzinssatz soll von der Finanzmarktaufsicht (FMA) festgelegt werden, damit Banken keine Angebote mit beliebig hohen Zinssätzen legen.

Maurer sagte, es gebe „ganz viele Beispiele von Familien“, die nun viel mehr pro Monat zahlen müssten als zuvor, betroffen seien rund 500.000 Haushalte. Es sei für die Personen, die diese variablen Kredite abgeschlossen haben, nicht absehbar gewesen, dass Russland die Ukraine überfallen wird, nannte sie einen der Gründe für die Zinsanstiege. Hintergrund des Problems ist die im vergangenen Jahr durch die Europäische Zentralbank (EZB) eingeläutete Zinswende. Durch den Anstieg des Leitzinses haben sich bei variablen Krediten die Zinssätze und damit auch die Rückzahlungsraten erhöht, wodurch viele Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind. „Wir glauben, dass man hier unterstützen muss, weil die Leute brechen unter dieser Zinslast zusammen“, so Maurer.

Vorschlag für Finanzministerium „unausgegoren“

Wöginger sprach von einer „dramatischen Veränderung“ in den letzten zwei Jahren bei den Zinssätzen. „Variable Zinssätze sind stark und rasant gestiegen, und das ist natürlich für diese Familien in Zeiten wie diesen de facto unerschwinglich.“

Auch bei den Banken hält sich die Begeisterung für den Vorschlag der Grünen in Grenzen. Franz Rudorfer, Geschäftsführer der Bundessparte Bank und Versicherung der WKÖ, warnte in der ZiB13 vor „verfassungsrechtlich bedenklichen Schnellschüssen“. Dem Vorstoß fehle die „wirtschaftliche Basis“, kritisierte Rudorfer, der zudem auf die Wahlmöglichkeit der Kundinnen und Kunden verwies. Einige hätten sich durch einen variablen Zinssatz - „das war ihre Wahl“ - in den vergangenen Jahren viel Geld erspart. Wichtig sei, betonte Rudorfer weiter, dass jenen Menschen geholfen werde, die Probleme bei der Kreditrückzahlung haben. Banken würden bereits Hilfe anbieten, so der WKÖ-Bankenvertreter in einer späteren Aussendung. Auch gibt er zu Bedenken, dass Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer mit einem Fixzins benachteiligt werden würden. „Diese politische Vollkaskomentalität halten wir für den falschen Weg“, so Rudorfer.

SPÖ bezeichnet Grünen-Vorschlag als „löblich“

SPÖ-Wirtschaftssprecher Christoph Matznetter bezeichnet den Grünen-Vorschlag in einer Aussendung als „löblich“. Die SPÖ hätte bereits vor Monaten daraufhingewiesen, dass es eine „Zinsregulierung“ brauche. Allerdings glaubt Matznetter nicht, dass die Grünen sich mit dem Vorschlag bei ihrem Koalitionspartner ÖVP durchsetzen werden.

Zuvor hatte der „Kurier“ von Vorbehalten seitens des ÖVP-geführten Finanzministeriums berichtet. „Der Vorschlag wurde kurzfristig übermittelt und wirft auf den ersten Blick unter anderem verfassungsrechtliche Fragen auf“, zitierte die Zeitung aus einer Stellungnahme des Ministeriums. Laut „Standard“ will das Finanzministerium die Idee zwar prüfen. Der Vorschlag sei allerdings „unausgegoren“. Die Auswirkungen auf Finanzmarktstabilität und Banken seien nicht geprüft worden. Außerdem sei ein nachträglicher Eingriff in Verträge heikel. In einem auch der APA vorliegenden Statement des Ministeriums heißt es darüber hinaus: „In der jetzigen Zinslage würde dieser Vorschlag keine Erleichterung für die Menschen bringen. Damit wird keine einzige Wohnung oder Eigentum geschaffen. Ziel muss sein, Wohnraum und Eigentum zu schaffen - aber nicht mit diesem Ansatz. Dieser Vorschlag wäre ein Eingriff in den freien Markt.“ (APA)

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