UN-Gericht

Die Völkermord-Anklage gegen Israel

Israels Dauerbombardement hat weite Teile des Gazastreifens in ein Trümmerfeld verwandelt.
Israels Dauerbombardement hat weite Teile des Gazastreifens in ein Trümmerfeld verwandelt. AFP
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Die Regionalmacht Südafrika prangert Israel im Namen der Palästinenser vor dem Internationalen Gerichtshof an, ab heute wird in Den Haag verhandelt. Österreich will den Fall nicht präjudizieren.

Wenn nur alle Gerichte so rasch handeln würden: Keine zwei Wochen hat es vom 84-seitigem Antrag Südafrikas auf ein Eilverfahren gegen Israel wegen des Vorwurfs des Völkermords im Gazakrieg bis zur ersten Verhandlung vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag gedauert. Am Donnerstag wird dort vor dem höchsten UN-Gericht Dikgang Moseneke als ehemaliger Vizepräsident des südafrikanischen Verfassungsgerichts für die Anklageseite vor dem 15-köpfigen Gremium das Wort erheben.

Südafrika bezichtigt Israel des Bruchs der Völkermordskonvention, die 1948 unter maßgeblicher Initiative des polnisch-jüdischen Juristen Raphael Lemkin und unter dem Eindruck des Genozids des NS-Regimes gegen die Juden postuliert worden ist. Als Völkermord werden darin Handlungen bezeichnet, die auf die Zerstörung nationaler, ethnischer und religiöser Gruppen abzielen. Südafrika und Israel zählen zu den Unterzeichnerstaaten für die Ahndung des „Verbrechens aller Verbrechen“. Im Gegensatz zum Internationalen Strafgerichtshof, ebenfalls mit Sitz in Den Haag, der Anklage gegen Individualpersonen erhebt, verhandelt das Weltgericht zwischen Einzelstaaten.

„Zerstörung“ und Vertreibung

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