Terrorismus-Verfahren

Operation Luxor: Verfahren gegen mutmaßliche „Hamas-Anführer“ eingestellt

Auch Graz (Bild) war Schauplatz der Anti-Terrorismus-Großrazzia im Rahmen der Operation Luxor.
Auch Graz (Bild) war Schauplatz der Anti-Terrorismus-Großrazzia im Rahmen der Operation Luxor.APA/Comyan/E. Scheriau
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Den Brüdern M. – laut Staatsanwaltschaft „führende Vertreter“ bzw. „Anführer“ der Terrororganisation Hamas in Österreich – wurden mehrere Terrorismus-Delikte vorgeworfen. Beweise blieben aus. Das Oberlandesgericht Graz stellte das Verfahren rechtskräftig ein.

Mit der Operation Luxor sollte 2020 ein Schlag gegen den Terrorismus in Österreich geführt werden. Der damalige Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) erklärte im Anschluss an eine Großrazzia in vier Bundesländern, die „Wurzeln des politischen Islam“ in Österreich seien gekürzt worden. Gegen Dutzende Verdächtige wurde wegen Terrorvorwürfen (Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung) und wegen staatsfeindlicher Verbindungen ermittelt. Dies führte bisher aber ins Leere. Einige Verfahren sind bereits eingestellt worden, nun auch jene gegen die Brüder M. aus Syrien. Das Oberlandesgericht (OLG) Graz gab einer Beschwerde der beiden Brüder statt. Der Beschluss ist rechtskräftig.

Konkret warf die Staatsanwaltschaft Graz A. M. (61) und J. M. (65) vor, „Mitglieder“ der Muslimbruderschaft und auch Mitglieder der Terrororganisation Hamas zu sein. Die beiden sollen sogar „Anführer“ bzw. „führende Vertreter“ der Hamas auf österreichischem Boden sein. Ebendiese Organisation (quasi der radikal-islamistische Arm der Muslimbruderschaft) hatte am 7. Oktober des Vorjahres den blutigen Überfall auf Israel verübt. Indessen gilt die von mehreren islamistischen Strömungen getragene Muslimbruderschaft als solche (entgegen der Einschätzung der Anklagebehörde) gemäß EU-Definition nicht pauschal als Terrororganisation.

A. M. soll etwa laut Staatsanwaltschaft „durch seine Lehr- und Werbetätigkeit auch an der Islamischen Religionspädagogischen Akademie (IRPA) (...) die Ziele der terroristischen Vereinigungen Muslimbruderschaft und Hamas, insbesondere die Errichtung eines islamischen Parallelstaates in Österreich, beworben“ haben.

Kritik an den langen Ermittlungen

Letztlich kommt nun aber ein Drei-Richter-Senat des OLG Graz zu dem Ergebnis, dass bei den Brüdern M. – sie werden vom Wiener Anwalt Andreas Schweitzer vertreten – keine „aktenkundigen Beweismittel“ gefunden werden konnten. Im Beschluss heißt es auch, dass bestimmte Beweismittel „in den Akten auch bei eigenständiger Recherche nicht auszumachen“ gewesen seien. Daher wurde das Ermittlungsverfahren endgültig eingestellt. Indessen läuft gegen A. M. noch ein Verfahren wegen mutmaßlicher Verstöße gegen das Verbotsgesetz, auch hier weist der Verdächtige die Vorwürfe zurück.

„Da trotz der mittlerweile rund drei Jahre und acht Monate andauernden Ermittlungen keine Beweismittel vorliegen, (...) ist die Einstellung des Ermittlungsverfahrens die Konsequenz“, heißt es in dem Beschluss, der der „Presse“ vorliegt. An anderer Stelle (bezüglich J. M.) konstatiert das OLG: „Mit Blick auf die bisherige Dauer des Ermittlungsverfahrens von rund drei Jahren und acht Monaten und den dabei in Bezug auf seine Person erreichten Verdachtsgrad ist ungeachtet des Umfangs der Sachverhaltsaufklärung auch nicht ersichtlich, auf welche Weise eine solche Beweisgrundlage (noch dazu in vertretbarer Zeit) erreicht werden könnte, weswegen das Ermittlungsverfahren (...) einzustellen ist.“ Die beiden Brüder waren Leitungsorgane des islamischen Vereins Liga Kultur, dieser hatte einen Sitz in Graz und einen in Wien.

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