Schuldverschreibungen

Signa Development und ein Gesetz aus Kaisers Zeiten

MGO
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Ein Gesetz aus Kaisers Zeiten sorgt bei Signa-Anleihegläubigern für Irritationen. Für sie könnte demnach ein Kurator bestellt werden. Was steckt dahinter? Und wie hat das Höchstgericht in anderen Fällen entschieden?

Wien. Es gibt Vorschriften, deren Existenz kaum wahrgenommen wird, auch nicht von den direkt Betroffenen. Werden solche Regelungen dann doch einmal schlagend, ist die Verblüffung groß. So geht es im Moment offenbar internationalen Anleihegläubigern der Signa Delvelopment Selection: Laut Medienberichten fürchten sie um ihre Mitspracherechte im Sanierungsverfahren. Sie könnten vom Gericht einen Kurator vor die Nase gesetzt bekommen, der für sie spricht.

Die Signa Development habe für ihre 300 Millionen Euro schwere Anleihe die Bestellung eines Kurators empfohlen. Bislang sei zwar keiner eingesetzt worden, betroffene Profi-Investoren sehen diese Regelung jedoch als Bevormundung und kämpfen dagegen an, berichteten kürzlich Bloomberg und Fonds Professionell.

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