Europäische Gerichte

Höchstrichterkür abseits des Sideletters

Gabriele Kucsko-Stadlmayer verlässt den EGMR, weil eine Wiederbestellung nicht vorgesehen ist
Gabriele Kucsko-Stadlmayer verlässt den EGMR, weil eine Wiederbestellung nicht vorgesehen istClemens Fabry
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Just im heurigen Wahljahr laufen die Amtszeiten der von Österreich Nominierten am EU-Gerichtshof und am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte aus. Die Grünen reden bei der Nachfolge aber nur mit.

Wien. EU-Kommissar (2024): Nominierungsrecht ÖVP; EuGH (2023): Nominierungsrecht Grüne, EGMR (2023): Nominierungsrecht Grüne. Das wurde, neben vielen anderen Postenbesetzungen, Ende 2019 in einem umstrittenen Sideletter zum Koalitionsabkommen der ersten türkis-grünen Regierung unter dem damaligen Kanzler Sebastian Kurz festgehalten. Damit sollte abgemacht werden, wer bei der Vergabe der höchsten Stellen, die Österreich auf europäischer Ebene zu vergeben hat, das Sagen hat.

Während die Nachfolge für EU-Kommissar Johannes Hahn (ÖVP) erst nach der EU-Wahl virulent wird, ist der Prozess für die in Wahrheit ebenfalls in diesem Wahljahr fälligen (Neu-)Besetzungen am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR, Straßburg) und am Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH, Luxem­burg) bereits im Gange. Doch wie steht es dabei um das vereinbarte Nominierungsrecht der Grünen?

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