Aktienrecht

Zu viele Negativschlagzeilen: Reicht das als Abberufungsgrund für einen Vorstand?

Ein Rechtsstreit der Casag mit ihrem ehemaligen Finanzvorstand lieferte den Anlass für die OGH-Entscheidung.
Ein Rechtsstreit der Casag mit ihrem ehemaligen Finanzvorstand lieferte den Anlass für die OGH-Entscheidung. APA/Robert Jaeger
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Eine OGH-Entscheidung zur Casag bringt das Thema aufs Tapet: Muss der Aufsichtsrat auf Druck von außen reagieren?

Wien. Die höchstgerichtliche Entscheidung fiel knapp vor Weihnachten: Peter Sidlo, ehemaliger Kurzzeit-Finanzvorstand der Casinos Austria, ist mit seiner Klage gegen seinen früheren Arbeitgeber abgeblitzt. Weil sein Vertrag vorzeitig aufgelöst worden war, forderte er Kündigungsentschädigung in Millionenhöhe. Damit setzte er sich jedoch vor Gericht nicht durch.

Die Casag hatte argumentiert, Sidlos Abberufung durch den Aufsichtsrat sei wegen grober Pflichtverletzung, aber auch wegen „Unfähigkeit zur Geschäftsführung“ erfolgt. Letzteres, weil sich der Kläger dauerhaft im Fokus medialer Turbulenzen befunden und daher seine Vorstandsfunktion nicht mehr ordnungsgemäß habe ausüben können. Damit habe er auch erheblichen Anteil am „medialen Dauerbeschuss“ gehabt, dem die Casag zeitweilig ausgesetzt gewesen sei.

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