Prozess

Florian Scheuba wegen übler Nachrede schuldig gesprochen

Florian Scheuba bezeichnete das Vorgehen des Leiters der „Soko Tape“ als „Arbeitsverweigerung“.
Florian Scheuba bezeichnete das Vorgehen des Leiters der „Soko Tape“ als „Arbeitsverweigerung“.Die Presse
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Der Kabarettist Florian Scheuba hat dem nunmehrigen Chef des Bundeskriminalamtes, Andreas Holzer, in Bezug auf Ermittlungen gegen Heinz-Christian Strache Untätigkeit vorgeworfen. Daher wurde Scheuba wegen übler Nachrede zu 7000 Euro teilbedingter Geldstrafe verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Kabarettist Florian Scheuba ist am Dienstag im Straflandesgericht Wien wegen übler Nachrede schuldig gesprochen worden. Es war der zweite Rechtsgang eines von Bundeskriminalamts-Direktor Andreas Holzer angestrengten Privatanklage-Verfahrens.

Der im ersten Prozessdurchgang verhängte Freispruch war vom Oberlandesgericht (OLG) Wien aufgehoben worden. Das OLG ordnete eine neuerliche Verhandlung an, die nun über die Bühne ging.

Ibiza-Video brachte alles ans Licht

Scheuba hatte wegen jener Verdachtsmomente, die später aufgrund des Ibiza-Videos ans Licht der Öffentlichkeit kamen, dem Kriminalisten Holzer vorgeworfen, er habe gebotene Ermittlungen gegen den damaligen FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache unterlassen. Dies schrieb Scheuba in einer satirischen „Standard“-Kolumne.

Dadurch habe der Kabarettist, so das Urteil, den Tatbestand der üblen Nachrede erfüllt. Die Geldstrafe wurde zur Hälfte bedingt (auf Bewährung) verhängt. Probezeit: ein Jahr. Das heißt: Scheuba muss – sollte das Urteil rechtskräftig werden – nur die Hälfte der Gesamtstrafe (7000 Euro) zahlen. Zudem muss der „Standard“ als Medium, welches die Kolumne veröffentlicht hatte, insgesamt 3000 Euro Entschädigung an Holzer zahlen. Wie erwähnt: der Spruch ist noch nicht rechtskräftig.

Im Einzelnen: Scheuba war im Juni 2022 vom Landesgericht für Strafsachen zunächst freigesprochen worden. Holzer, ehemaliger Leiter der „Soko Tape“, war jedoch mit einem dagegen eingebrachten Rechtsmittel erfolgreich. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien gab seiner Berufung Folge, hob das angefochtene Urteil zur Gänze auf und verwies die Sache zur neuerlichen Verhandlung und Entscheidung zurück ans Erstgericht. Den Bedeutungsinhalt der Kolumne gab das OLG der nunmehrigen Landesgerichts-Richterin Nicole Baczak aber vor: Die Leser würden die Kolumne so verstehen, als hätte Holzer (nach einem Hinweis des Anwalts Ramin Mirfakhrai) gezielt gebotenene Ermittlungsschritte gegen Strache verweigert. Insofern waren die Weichen in Richtung Schuldspruch gestellt, zumal der Wahrheitsbeweis, mit dem sich Scheuba aus der Affäre ziehen hätte können, nicht gelang.

Holzers – satirisch gemeinte – „Arbeitsverweigerung“

Scheuba hatte im September 2021 im „Standard“ behauptet, Holzer sei schon im März 2015 „von den künftigen Videoproduzenten diverses Belastungsmaterial über HC Strache vorgelegt worden, unter anderem Fotos der prall gefüllten Bargeldtasche in Straches Kofferraum“. Holzer habe dazu nur einen „unvollständigen Aktenvermerk“ angelegt, was Scheuba als „rätselhafte Untätigkeit“ und „folgenschwere Arbeitsverweigerung“ bezeichnete.

Scheuba stellte nun klar, dass er Holzer keine besonderen Gründe für das Unterlassen der Ermittlungen unterstellt habe. Und verwies darauf, dass es ihm eben ein Rätsel gewesen sei, warum Holzer nicht ermittelt habe. Holzer und auch einer der leitenden Mitarbeiter des Bundeskriminalamts erklärten, es habe damals, im Jahr 2015, keine geeigneten Anhaltspunkte für Ermittlungen gegeben. Im Übrigen sei es Sache der Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren einzuleiten.

Windhager kritisiert OLG

Scheubas Anwältin Maria Windhager erklärte in einem ausführlichen Schlusswort zur Weichenstellung durch das OLG: „Wenngleich das Landesgericht nun an diesen Bedeutungsinhalt gebunden ist, möchte ich im Hinblick auf ein allfälliges Rechtsmittel festhalten, dass das OLG Wien den Bedeutungsinhalt nicht richtig festgestellt hat. Das beginnt dabei, dass das OLG der inkriminierten Kolumne sogar abgesprochen hat, Satire zu sein.“ Das OLG habe sich „einzelne Worte herausgepickt“ und damit einen der wesentlichsten Grundsätze für die Ermittlung des Bedeutungsinhaltes verkannt, „nämlich die inkriminierten Äußerungen im Gesamtzusammenhang zu würdigen“. Windhager meldete sofort ein Rechtsmittel gegen das Urteil an. Das OLG wird also neuerlich mit der Causa befasst werden.

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