Leitartikel

Schlecht altern als Beschuldigter: Wenn Strafverfahren ewig dauern

Man wolle „bei großen Wirtschafts- und Korruptionsverfahren effizienter werden“, sagte Justizministerin Zadić bereits im Sommer 2020. Eine Reform geliefert hat sie bisher nicht.
Man wolle „bei großen Wirtschafts- und Korruptionsverfahren effizienter werden“, sagte Justizministerin Zadić bereits im Sommer 2020. Eine Reform geliefert hat sie bisher nicht. APA / Eva Manhart
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Überlange Verfahren gelten zwar seit Jahren als Achillesferse der Strafjustiz. Reformen werden aber verschlafen. Dabei liegt bereits manche Idee vor.

Oft ist die Strafjustiz auf Zack. So wie im Verfahren gegen Ex-Familienministerin und Meinungsforscherin Sophie Karmasin, die von ihrer Ex-Geschäftspartnerin Sabine Beinschab belastet wurde. Eine Anklage folgte rasch, das Hauptverfahren ging flott über die Bühne. Karmasin wurde Ende Mai 2023 – nicht rechtskräftig – verurteilt. Heute, Mittwoch, verhandelt der Oberste Gerichtshof über die Rechtsmittel gegen das Urteil. Auch zwei Korruptionsverfahren gegen Heinz-Christian Strache wurden zügig abgewickelt und endeten mit rechtskräftigen Freisprüchen für den Ex-Vizekanzler.

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