Entscheidung

Josef Fritzl: Oberlandesgericht hebt Entlassung aus Maßnahmenvollzug auf

Josef F. beim Prozess in St. Pölten im März 2009
Josef F. beim Prozess in St. Pölten im März 2009Getty Images / Handout
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Für eine endgültige Entscheidung ist die Einholung von ergänzenden medizinischen Unterlagen notwendig. Eine neuerliche Anhörung in Krems ist für Ende April geplant.

In der Causa um den zu lebenslang verurteilten und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher – nunmehr forensisch-therapeutisches Zentrum – eingewiesenen Josef Fritzl müssen ergänzende medizinische Unterlagen eingeholt werden. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat deshalb die in Krems ausgesprochene bedingte Entlassung aus dem Maßnahmen- in den Normalvollzug aufgehoben, teilte Ferdinand Schuster, Sprecher des Kremser Landesgerichts, mit.

Laut Schuster, der damit am Montag einen Bericht des ORF Niederösterreich bestätigte, erging im Rahmen einer Verfahrensergänzung der Auftrag, dass das jüngste psychiatrische Gutachten der Sachverständigen Adelheid Kastner aktualisiert werden müsse. Insbesondere sei der etwaige Wegfall der Gefährlichkeit bei Josef Fritzl (der mittlerweile anders heißt) nochmals genau zu prüfen. Gehen dürfte es dabei auch um den Status der Demenzerkrankung des 88-Jährigen.

„Notwendige Tatsache nicht geklärt“

Die Gefährlichkeit des betagten Mannes stand auch im Zentrum der Prüfung des OLG, wie es am Montag aus Wien in einer Aussendung hieß. „Anders als das Gericht erster Instanz kam das OLG Wien zum Schluss, dass die notwendigen Tatsachen für eine Entscheidung über eine solche bedingte Entlassung noch nicht geklärt sind“, wurde betont.

In Krems ist mittlerweile für Ende April eine erneute Anhörung geplant. Ein genauer Termin wurde von Schuster vorerst nicht genannt. Danach wird das Landesgericht wieder darüber befinden, ob der 88-Jährige bedingt aus dem Maßnahmenvollzug kommt. Für Josef Fritzl Fritzl bzw. seine Rechtsvertretung sowie für die Staatsanwaltschaft steht in der Folge die Beschwerdemöglichkeit beim Oberlandesgericht (OLG) Wien offen.

Die am 25. Jänner von einem Kremser Dreiersenat ausgesprochene Verlegung des 88-Jährigen in den Normalvollzug war auf zehn Jahre bedingt. Das Gericht folgte im Wesentlichen dem Gutachten von Kastner, das Josef Fritzl u.a. aufgrund von Demenz attestiert, dass die Unterbringungsvoraussetzungen nicht mehr vorliegen.

Aufgrund der fehlenden Rechtskraft blieb der Mann im Maßnahmenvollzug in der Justizanstalt Stein. Befunden wurde Ende Jänner auch über eine generelle bedingte Entlassung, die Verteidigerin Astrid Wagner weiterhin anstrebt. Dieser Schritt wurde aber aus spezialpräventiven Gründen abgelehnt.

Juristisches Tauziehen

Um die Verlegung von Fritzl in den Normalvollzug gibt es seit mehreren Jahren eine Art juristisches Tauziehen. Das OLG Wien hatte die Causa bereits mehrmals auf Grundlage früherer Gutachten beleuchtet. 2022 sprach sich das Oberlandesgericht gegen eine bedingte Verlegung aus dem Maßnahmenvollzug für Josef Fritzl aus. Das Landesgericht Krems hatte zuvor anders entschieden. Im März 2023 gab es in Krems einen neuerlichen Beschluss, der vorsah, dass weiter eine Unterbringung notwendig sei. Dieser wurde aber wiederum vom OLG Wien als Rechtsmittel-Instanz aufgehoben.

Der Fall Fritzl

Der in Amstetten (NÖ) geborene Josef Fritzl (Jahrgang 1935) arbeitete für eine Betonbaufirma. 2008, als seine Taten aufflogen, ging er in die Kriminalgeschichte ein. Er hatte seine Tochter in einem selbstgebauten Verlies 24 Jahre gefangengehalten. Und mit ihr sieben Kinder gezeugt. Drei Kinder holte er ans Tageslicht und gab sie als Findelkinder aus. Ein Kind starb in Gefangenschaft.

Im März 2009 wurde der heute 88-Jährige in St. Pölten zu lebenslanger Haft verurteilt, gleichzeitig wurde die Unterbringung im Maßnahmenvollzug aufgrund seiner Gefährlichkeit im Sinn des § 21 Absatz 2 StGB verfügt. Schuldig erkannt wurde Josef Fritzl wegen Mordes durch Unterlassung, Sklavenhandels, Freiheitsentziehung, Vergewaltigung, Blutschande sowie schwerer Nötigung und damit in allen Anklagepunkten.

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