Gefängnis

Weg von der „Psychiatrie“: Was erwartet Josef Fritzl in der normalen Haft?

Josef Fritzl fährt zu seiner Anhörung bezüglich der Verlegung vom Maßnahmen- in den Normalvollzug.
Josef Fritzl fährt zu seiner Anhörung bezüglich der Verlegung vom Maßnahmen- in den Normalvollzug.APA / APA / Helmut Fohringer
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Josef Fritzl soll seine Haft nicht mehr im Maßnahmenvollzug für geistig abnorme Rechtsbrecher verbringen, sondern in das „normale“ Gefängnis wechseln. Doch was heißt das genau?

Josef Fritzl, der mittlerweile unter einem anderen Namen firmiert, soll in den Normalvollzug, also ins normale Gefängnis, kommen. Das gab seine Anwältin Astrid Wagner am Donnerstag bekannt. Die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Eine generelle Entlassung hat das Landesgericht Krems abgelehnt.

Die Verlegung in den Normalvollzug ist auf zehn Jahre bedingt. Nachweisen muss Josef Fritzl eine regelmäßige Psychotherapie sowie psychiatrische Untersuchungen. Nur was heißt das in der Praxis? Immerhin wird Fritzl, sollte das Urteil rechtskräftig werden, weiterhin im Gefängnis Stein bleiben – nur eben dort von der Maßnahmenvollzugsabteilung in den Normalvollzug umsiedeln.

Unterschied: Intensität der Betreuung

Auf Nachfrage der „Presse“ kann man in der Justizanstalt Stein dazu noch nicht viel sagen. Weil eben das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Der große Unterschied zwischen Maßnahmenvollzug und normaler Haft sei aber grundsätzlich die Intensität der Betreuung, erklärt Gefängnissprecher Markus Weselka. „Im Maßnahmenvollzug hat man viel mehr psychologische Betreuung, etwa in Form von Gesprächstherapien“, erklärt er. Die fällt im normalen Vollzug weg.

Die allgemeinmedizinische-ärztliche Versorgung, auch die psychiatrische Betreuung, bleibe hingegen gleich. Ein Insasse, der wechselt, wird also weiterhin vom selben Ärzteteam, dem selben Psychiater betreut – denn die seien für alle Abteilungen zuständig. Weiters bekäme er auch die selben Medikamente, so denn welche verschrieben wurden.

Das erste Mal, kurz vor der Entlassung, krank?

Erst sobald ein Urteil rechtskräftig sei, werde ein Team entscheiden, wie es mit Fritzl im Detail weitergehe. Denn auch die „normale“ Haft hat unterschiedliche Abteilungen, Vollzüge nennt man das in der Fachsprache. Es gibt etwa eine Abteilung für Menschen, die das erste Mal im Gefängnis sitzen, eine für jene, die kurz vor der Entlassung stehen, aber auch eine für Kranke. Dort sind etwa Menschen, die medizinisch betreut werden müssen, untergebracht. Rollstuhlfahrer etwa. Die stehen dann nicht mit anderen in Kontakt, sagt Weselka.

Der 88-Jährige Fritzl ist dement. Das ist auch der Grund, warum ein Dreiersenat am Donnerstag für die Entlassung Fritzls aus dem Maßnahmenvollzug gestimmt hat. Die psychiatrische Sachverständige Heidi Kastner attestiert, dass er aufgrund von Demenz nicht mehr unter dem Einfluss einer schwerwiegenden und nachhaltigen psychischen Störung stehe und damit die Voraussetzung für eine Unterbringung im Maßnahmenvollzug nicht mehr vorliegen. Seine Anwältin Astrid Wagner will auch weiter für eine bedingte Entlassung kämpfen.

Intern den Trakt wechseln

Auch ob Fritzl im Normalvollzug einen Zellengenossen haben könnte, steht damit nicht fest. In eine andere Zelle wird er auf jeden Fall kommen. Der Maßnahmenvollzug befindet sich in einem anderen Trakt als der Normalvollzug.

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