Gericht

Neue Anhörung zum Fall Josef Fritzl am 30. April

Josef Fritzl - er hat mitterweile seinen Namen geändert - am Tag seiner Anhörung in Krems am 25. Jänner 2024.
Josef Fritzl - er hat mitterweile seinen Namen geändert - am Tag seiner Anhörung in Krems am 25. Jänner 2024.APA / APA / Helmut Fohringer
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Das Oberlandesgericht hat die bedingte Entlassung des 88-Jährigen in die Normalhaft aufgehoben. Nun muss neu verhandelt werden.

Eine erneute Anhörung zum Fall Josef Fritzl ist für 30. April in Krems geplant. Der nicht-öffentliche Termin werde in der Justizanstalt Stein stattfinden, sagte Ferdinand Schuster vom Landesgericht Krems am Dienstag. Entschieden wird, ob zu lebenslanger Haft Verurteilte bedingt aus dem Maßnahmenvollzug kommt.

Nach der Anhörung am 30. April wird wieder ein Drei-Richterinnen-Senat eine Entscheidung treffen, teilte der Sprecher mit. Auch die Sachverständige Adelheid Kastner, der 88-Jährige und seine Verteidigerin werden bei dem Termin im Verhandlungssaal der Justizanstalt Stein dabei sein.

Notwendige Tatsachen noch nicht geklärt

Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat die nach einer Anhörung in Krems ausgesprochene bedingte Entlassung aus dem Maßnahmen- in den Normalvollzug aufgehoben, wie am Montag mitgeteilt wurde. „Anders als das Gericht erster Instanz kam das OLG Wien zum Schluss, dass die notwendigen Tatsachen für eine Entscheidung über eine solche bedingte Entlassung noch nicht geklärt sind“, hieß es. Im Rahmen einer Verfahrensergänzung erging der Auftrag, dass das jüngste psychiatrische Gutachten der Sachverständigen Kastner aktualisiert werden müsse. Insbesondere sei der etwaige Wegfall der Gefährlichkeit bei Josef Fritzl (der mittlerweile anders heißt) nochmals genau zu prüfen. Gehen dürfte es dabei auch um den Status der Demenzerkrankung des 88-Jährigen.

Die am 25. Jänner ausgesprochene Verlegung in den Normalvollzug war auf zehn Jahre bedingt. Das Gericht folgte im Wesentlichen dem Gutachten von Kastner, das Josef F. u.a. aufgrund von Demenz attestiert, dass die Unterbringungsvoraussetzungen nicht mehr vorliegen. Eine generelle bedingte Entlassung, die Verteidigerin Astrid Wagner weiterhin anstrebt, wurde aus spezialpräventiven Gründen abgelehnt. (APA)

Der Fall Josef Fritzl

Der in Amstetten (NÖ) geborene Josef Fritzl (Jahrgang 1935) arbeitete für eine Betonbaufirma. 2008, als seine Taten aufflogen, ging er in die Kriminalgeschichte ein. Er hatte seine Tochter in einem selbstgebauten Verlies 24 Jahre gefangengehalten. Und mit ihr sieben Kinder gezeugt. Drei Kinder holte er ans Tageslicht und gab sie als Findelkinder aus. Ein Kind starb in Gefangenschaft.

Im März 2009 wurde der heute 88-Jährige in St. Pölten zu lebenslanger Haft verurteilt, gleichzeitig wurde die Unterbringung im Maßnahmenvollzug aufgrund seiner Gefährlichkeit im Sinn des § 21 Absatz 2 StGB verfügt. Schuldig erkannt wurde Josef Fritzl wegen Mordes durch Unterlassung, Sklavenhandels, Freiheitsentziehung, Vergewaltigung, Blutschande sowie schwerer Nötigung und damit in allen Anklagepunkten.

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