Eine Entscheidung des Obersten Gerichthofs verzögert die Prüfung von Regelungen im ORF-Gesetz auf ihre Verfassungsmäßigkeit.
Wien. Der erste Transparenzbericht des ORF löste bekanntlich hitzige Diskussionen aus. Laut den neuen Regeln im ORF-Gesetz müssen dort die Gehälter offengelegt werden. Und bei Personen, deren Bruttojahresentgelt 170.000 Euro übersteigt, verlangt das Gesetz auch die namentliche Nennung.
Die Spitzengagen, die ausgewiesen wurden, ließen die Wogen hochgehen. Darum soll es hier jedoch nicht gehen. Sondern um eine aktuelle Entscheidung des Obersten Gerichtshofs zum Thema, deren Begründung doch einigermaßen verblüfft.