Zivilprozess

Toni Polster klagt, weil er drei Tore vermisst

Fußball-Ikone Toni Polster beschreitet nun den Zivilrechtsweg. Der 60-Jährige kämpft um drei Tore, die er geschossen hat, die aber nicht in seiner offiziellen Torsammlung aufscheinen.
Fußball-Ikone Toni Polster beschreitet nun den Zivilrechtsweg. Der 60-Jährige kämpft um drei Tore, die er geschossen hat, die aber nicht in seiner offiziellen Torsammlung aufscheinen. Clemens Fabry
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Als Angreifer hat sich Toni Polster international in den 1980-er-Jahren einen Namen gemacht. In der österreichischen Nationalmannschaft hat er (inoffiziell) 47 Tore geschossen. Offiziell werden aber „nur“ 44 gezählt. Daher tritt der 60-Jährige nun auch im Gerichtssaal zum Sturmlauf an. Beklagt ist der Österreichische Fußballbund.

Fangen wir ausnahmsweise am Ende des Matches an. Mit jenem Ergebnis, das sich Anton „Toni“ Polster vom Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen wünscht: „Der Beklagte ist schuldig, die Länderspiele der österreichischen Fußballnationalmannschaft (...) gegen Liechtenstein vom 7. 6. 1984, gegen Tunesien vom 7. 2. 1987 sowie gegen Marokko vom 2. 2. 1988 in der offiziellen Länderspielbilanz anzuführen und demzufolge die dort erzielten drei Tore des Klägers als solche, die in offiziellen Länderspielen erzielt wurden, anzuerkennen.“ So sollte das Urteil lauten, wenn es nach dem Angreifer (Kläger) geht.

Der Fußball-Legende (Austria Wien, Torino FC, FC Sevilla, 1. FC Köln, Borussia Mönchengladbach) geht es also um Anerkennung. Und ja, auch um die Ehre. Vertreten von gleich zwei renommierten Wiener Anwaltskanzleien, Ainedter & Ainedter sowie Haslinger Nagele, zieht Polster ab Freitag (Anpfiff: 10 Uhr) gegen den Österreichischen Fußball-Bund (ÖFB) zu Felde. Streitwert: 35.000 Euro.

Polster sieht nicht ein, warum der ÖFB, die drei genannten Spiele als inoffiziell einstuft. Aber es möge eben nicht nur die Anzahl der Ländermatches, sondern auch die Anzahl der Tore (ein Treffer gegen Liechtenstein und zwei Treffer gegen Tunesien) nach oben korrigiert werden. Denn, so die Klage: „Seine Bekanntheit und damit sein sprichwörtlicher Markenwert hängen maßgeblich mit seinen herausragenden sportlichen Leistungen und insbesondere mit seiner Ausnahmestellung als Rekordtorschütze des Nationalteams der österreichischen Fußballnationalmannschaft der Herren zusammen.“

ÖFB wehrt ab

Warum nun der ÖFB die drei genannten Spiele nicht als „offiziell“ wertet, wird in der Klage damit erklärt, dass es eine Vereinbarung zwischen dem ÖFB und der Bundesliga gegeben habe, wonach eine bestimmte Höchstzahl an Länderspielen pro Jahr nicht überschritten werden dürfe.

Das ändere aber nichts daran, so Polster, dass er die Tore, die er nun in seiner Sammlung vermisst, tatsächlich geschossen habe. Die Abwehr, die der ÖFB aufbietet, wird sich im Gerichtssaal zeigen. Ein Resultat wird es in der ersten Begegnung aller Voraussicht nach nicht geben.

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