Etappensieg: Der vom Gericht beauftragte Gutachter gibt Österreich in einigen Punkten recht. Die Bayern sehen das anders.
Wien. Auf das Gutachten von Professor Peter Mülbert von der Universität Mainz haben Bayern und Österreich schon sehnsüchtig gewartet. Mülbert wurde vom Landesgericht München beauftragt, eine Expertise zum Milliardenstreit zwischen der Hypo und der Bayerischen Landesbank (BayernLB) zu erstellen. Österreich beziehungsweise die Hypo sieht sich durch das Gutachten in der Position bestärkt, dass man die von den Bayern gewährten Milliardenkredite vorerst nicht zurückzahlen muss. Der "Presse" liegt die Expertise vor.
Zwischen Österreich und Bayern fliegen wegen der Hypo die Fetzen. Finanzminister Michael Spindelegger (ÖVP) will, dass sich die Bayern an den Sanierungskosten für die Hypo beteiligen. In der Causa laufen schon einige Prozesse. Spindelegger strebt einen „Generalvergleich" an, doch die Bayern schalten auf stur.
Einer der Hauptstreitpunkte sind Kredite von 4,3 Milliarden Euro. Zur Vorgeschichte: Die Hypo gehörte von 2007 bis 2009 der BayernLB. In dieser Zeit bekam das Kärntner Institut die umstrittenen Kredite.
Hypo will Milliarden behalten
Nach der Notverstaatlichung der Hypo wurde vereinbart, dass die Hypo diese Darlehen bis Mitte 2014 zurückzahlen wird. Von den 4,3 Milliarden Euro wurden 2,3 Milliarden Euro getilgt. Ausständig sind noch zwei Milliarden Euro. Doch die Hypo beschloss hier einen Rückzahlungsstopp. Die Bank hält nicht nur die zwei Milliarden Euro zurück, sondern will auch die bereits getilgten 2,3 Milliarden Euro zurückhaben.
Die Bayern sind empört und reichten beim Landesgericht München eine Klage ein. Der vom Gericht beauftragte Professor Mülbert erklärt nun, dass bei dem Streit um diese Kredite das österreichische Eigenkapitalersatzgesetz (EKEG) anzuwenden ist. Das ist für die Hypo ein wichtiger Etappensieg. Denn das österreichische Eigenkapitalersatzgesetz besagt, dass Kredite, die ein Gesellschafter in einer Krise gewährt, als eigenkapitalersetzend anzusehen und daher vorerst nicht zurückzuzahlen sind.
Die entscheidende Frage ist nun: Befand sich die Hypo schon in der Ära der BayernLB in einer Krise? Nein, behaupten die Bayern. Sie berufen sich auf die damaligen Geschäftsberichte der Hypo. Aus diesen geht hervor, dass die Hypo mit ausreichend Eigenkapital ausgestattet war. Die Hypo kontert, dass die Bilanzen falsch gewesen seien.
Auch die Bayern jubeln
Hier legte sich der Gutachter nicht fest. Er schreibt, dass zur Beurteilung dieser Frage die damals „aufsichtsrechtlichen geforderten Unterlagen", wie Jahresabschlüsse, maßgeblich seien. Damit stärkt der Professor der BayernLB den Rücken. Allerdings schreibt der Gutachter auch, dass neben den offiziellen Berichten auch „subjektive Kriterien" zu beachten seien.
Durch diesen Satz fühlt sich die Hypo gestärkt. Die Frage rücke in den Mittelpunkt, was die BayernLB wann über den wahren Zustand ihrer Kärntner Tochter gewusst habe, sagte ein Hypo-Sprecher.
Das bedeutet im Klartext: Die Hypo muss im bevorstehenden Prozess beweisen, dass die BayernLB subjektiv wusste, dass die Hypo damals über zu wenig Eigenkapital verfügte. Dazu dürfte die Bank beantragen, dass Aufsichtsratsprotokolle vorgelegt werden und BayernLB-Manager als Zeugen befragt werden.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 09.05.2014)