Eine nicht eingehaltene Reservierung ist für Unternehmer mehr als nur unangenehm. Bisher pochen nur Zahnärzte auf einen Entgeltanspruch.
Ob Friseur, Arzt oder Rechtsanwalt – in Dienstleistungsberufen ist die zu späte oder fehlende Absage eines Termins mehr als ärgerlich, geht sie für den Unternehmer doch meist mit Verdienstentgang einher. Im täglichen Geschäft haben es Kunden oft mit einem kulanten Gegenüber zu tun. Dennoch wächst, ähnlich wie in der Gastronomie, aufgrund der immer häufigeren kurzfristigen Absagen, auch in anderen Geschäftsbereichen die Ungeduld.
Der einzige Berufsstand, der schon früh gegen die grassierende Unverbindlichkeit gesteuert hat, sind Zahnärzte. Vielleicht, weil sie es mit so vielen Absagen aufgrund von plötzlich einsetzender Dentophobie, also Angst vor der Zahnbehandlung, zu tun haben? Der Wiener Rechtsanwalt Balasz Esztegar erinnert daran, dass die „Autonomen Honorarrichtlinien der Österreichischen Zahnärztekammer“ aus 2013 „ausdrücklich eine Position für versäumte Sitzungen vorsehen“. Dabei gilt ein Entgeltanspruch von 170 Euro pro Stunde als angemessen. Vereinzelt verlangen Ordinationen eine Zahlung von 50 Euro, wenn die vereinbarte Mundhygiene nicht rechtzeitig abgesagt wurde. Da die „Autonomen Richtlinien“ für den Verbraucher aber nicht verbindlich sind, muss ihre Anwendung vereinbart werden, sagt Esztegar.
Ja, nein, vielleicht. Die in Wien lebende Digitaltherapeutin Anitra Eggler sieht soziale Netzwerke als Zusagetreiber. Einladungen, die uns auf Xing oder Facebook erreichen, haben eine viel höhere Zusagequote als mündliche oder briefliche Einladungen. „Der Klick gilt noch weniger als das Wort“, sagt sie. Die Unverbindlichkeit werde damit geschürt. Das zeige schon die Tatsache, dass es bei Facebook die Möglichkeit gibt, neben „Teilnehmen“ und „Absagen“ auch „Vielleicht“ zu sagen. awa
("Die Presse", Print-Ausgabe, 25.05.2014)