Prozess: "Wurden von allen Seiten beworfen"

Der Beschuldigte Josef S. am Dienstag auf dem Weg zum Gerichtssaal
Der Beschuldigte Josef S. am Dienstag auf dem Weg zum GerichtssaalAPA/GEORG HOCHMUTH
  • Drucken

Was passierte bei den Ausschreitungen rund um den Akademikerball wirklich?

Der Strafprozess am Wiener Landesgericht gegen den deutschen Studenten Josef S. ist am Dienstag mit einem Urteil zu Ende gehen. Der  23-Jährige wurde zu einem Jahr teilbedingter Haft verurteilt.

In den Zeugenstand waren am dritten und letzten Prozesstag an die 60 Polizeibeamte geladen, die an dem Einsatz in der Wiener Innenstadt beteiligt waren. Als erstes kamen die Beamten zweier Polizeizüge aus Oberösterreich zu Wort, die am Stephansplatz eine Sperrkette bilden sollten. Diese wurde allerdings durchbrochen, wie sie schilderten. "Plötzlich wurden wir von allen Seiten umringt und von allen Seiten beworfen", so ein 50-jähriger Oberst, der die zwei Züge zu je 25 Mann befehligte. Er habe daher den Rückzug befohlen. Der Oberst verwies auf die Übermacht der Demonstranten: "Wir waren deutlich in der Unterzahl. 50 gegen schätzungsweise 6000, 7000."

Beamte aus besagter Mannschaft beschrieben im Anschluss, man habe sie "massiv attackiert". Alle waren sich einig, dass Flaschen geworfen wurden, Mülltonnen gerollt bzw. geschleudert wurden. Auch später befragte Beamte machten unterschiedliche Angaben dazu, ob auch Steine geworfen wurden. Während einige Beamte "alles Mögliche" wahrnahmen, sich auf Steine aber nicht festlegen mochten, haben andere faustgroße natursteinartige Geschoße bemerkt.

Polizisten konnten Angeklagten nicht identifizieren

Mehr oder weniger klar schlossen alle Zeugen aus, dass es möglich gewesen wäre, einen Angreifer zu identifizieren. Diese hätten "alles Mögliche gemacht, um eine Identifizierung zu verhindern", verwies ein Zugkommandant auf die einheitlich schwarze Bekleidung sowie die Vermummung der gewaltbereiten Demonstranten. Keinem der bisher befragten Zeugen war am Stephansplatz ein Mann mit einem "Boykott"-Sweater aufgefallen, mit dem der Angeklagte bekleidet war.

Etliche der geladenen Polizisten hatten sich urlaubsbedingt entschuldigt und dem Richter zugleich mitgeteilt, dass sie keine Angaben zu möglichen Tätern machen können. Am frühen Nachmittag verzichtete die Verteidigung auf die Anhörung weiterer Polizisten. Zwölf Beamte, die seit 9 Uhr im Gerichtssaal auf ihre Befragung gewartet hatten, wurden daraufhin vom Richter entlassen.

S.: "Bin dann weggerannt"

Nach den Zeugenbefragungen gab Josef S. eine kurze Stellungnahme ab: "Ja, ich war auf der Demo, habe den Mistkübel angefasst und aufgestellt und bin dann weggerannt". Er spielt damit auf ein Video an, das seine Täterschaft beweisen soll. Darin ist zu sehen, wie S. bei der Demo einen Mistkübel aufstellt. "Zum Schluss möchte ich noch anfügen, dass ich Linkshänder bin", beendete der 23-Jährige seine Ausführungen.

Im Anschluss, kurz vor 13.30 Uhr, begann Staatsanwalt Leopold Bien mit seinem Schlussplädoyer. Er halte es für "feige wie der Angeklagte zu schweigen und sich für seine Taten nicht zu verantworten", sagte der Ankläger. S. hatte im Prozess - abgesehen vom kurzen Schlusswort - von seinem Recht Gebrauch gemacht, sich der Aussage zu entschlagen. Für Gelächter unter anwesenden Aktivisten - und einen anschließenden Ordnungsruf des Richters - sorgte Staatsanwalt Nien dann mit der Aussage: "Durchsetzung politischer Veränderung mit Gewalt hat einen Namen: Terrorismus".

"Absichtlich schwere Körperverletzung im Zweifel nicht nachweisbar"

Dem Tatbestand des Landfriedensbruchs brauche es, um strafrechtlich gegen Ausschreitungen bei Großveranstaltungen vorgehen zu können, betonte der Staatsanwalt. Derjenige sei zu bestrafen, "der in einer Menschenmenge verharrt und daraus heraus entsprechende Straftaten begeht". Das sei im gegenständlichen Fall "ganz klar der Fall". Auch die führende Beteiligung des 23-Jährigen sei erwiesen, während er einräumte, dem jungen Mann zumindest den Vorsatz in Richtung einer absichtlich schweren Körperverletzung im Zweifel nicht nachweisen zu können. Daher sei dieser lediglich wegen versuchter schwerer Körperverletzung schuldig zu sprechen.

Verteidiger: "Friedlich, ohne Vermummung"

Der Angeklagte habe "friedlich, ohne Vermummung" an der Demonstration teilgenommen und kein wie auch immer strafbares Verhalten gesetzt, betonte Verteidiger Clemens Lahner anschließend in seinem Schlussvortrag. Er beantragte daher einen Freispruch.

2500 Polizisten hätten den jungen Mann trotz eines markanten Sweaters und einer bei Nacht reflektierenden Hose bei keiner strafbaren Handlung beobachtet. Dass demgegenüber ein einziger Beamter seinen Mandanten belaste, könne nicht Grundlage einer Verurteilung sein, zumal dieser Zeuge "uns berichtet hat, was er sich zusammengereimt hat", wie Lahner sagte.

Der Verteidiger wies in diesem Zusammenhang auf widersprüchliche Angaben des Zivilpolizisten hin, der den Angeklagten während der Demo laufend beobachtet und beim Erteilen von Kommandos gehört haben will. Letzteres sei mittlerweile von einem Gutachten widerlegt, betonte Lahner. Auch für die ihm unterstellte Verwüstung der Polizeiinspektion Am Hof sowie das Zerstören eines Polizeieinsatzfahrzeugs mittels einer Rauchbombe komme der 23-Jährige nicht infrage. Er habe sich nachweislich zu den fraglichen Zeitpunkten noch gar nicht am Ort des Geschehens befunden.

In Kürze

Der Deutsche Josef S. soll laut Staatsanwaltschaft am 24. Jänner 2014 einer der Haupttäter bei den Ausschreitungen im Zuge der Demonstration gegen den Akademikerball der FPÖ gewesen sein. Die Anklage stützt sich dabei auf die Aussage eines Polizisten, der die Veranstaltung in Zivilkleidung begleitet hat. Dieser gibt an, S. bei der Begehung mehrerer Straftaten beobachtet zu haben. Bei einem Schuldspruch drohen dem Studenten bis zu drei Jahre Haft. Das Urteil ergeht am heutigen Dienstag.

Kritik an Behörden

Warfen die Behörden S. Landfriedensbruch, versuchte schwere Körperverletzung und schwere Sachbeschädigung vor, orten Beobachter umgekehrt bei den Behörden Willkür, Beweislastumkehr und unlautere Methoden. Prominentestes Mitglied der Gruppe ist der grüne Justizsprecher Albert Steinhauser. Er thematisierte, dass ausgerechnet der Hauptbelastungszeuge, ein Polizist, der die Randale in Zivilkleidung beobachtete, selbst kurzfristig von Kollegen festgenommen worden war.

Und tatsächlich ist der Umstand interessant. Natürlich können sich im Rahmen eines so großen Einsatzes nicht alle Polizisten persönlich kennen und schon gar nicht zivile Beamte von Demonstrationsteilnehmern unterscheiden. Relevant ist jedoch die Antwort auf die Frage, mit welcher Rechtfertigung der Beamte angehalten wurde. Laut Steinhauser gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder habe der Verdacht bestanden, dass sich dieser an Straftaten beteiligt habe, oder aber die Polizei habe willkürlich Personen festgenommen. Beide Sachverhalte seien „untragbar", Aufklärung soll eine parlamentarische Anfrage an Innenministerin Johanna Mikl-Leitner bringen.

Deutlich allgemeinerer Natur und weniger differenziert waren die anderen kritischen Kommentare zum Verfahren. Die die besagte Demonstration organisierende „Offensive gegen rechts" bezeichnete die Justiz als „Erfüllungsgehilfin einer eskalierenden Wiener Polizei" und den Prozess als „Einschüchterungsversuch" gegen Antifaschisten. Die linken Organisationen Sozialistische Jugend, der Verband Sozialistischer Studenten, die Roten Falken sowie die Aktion Kritischer Schüler bewerteten das Verfahren in einer Aussendung als „Exempel, um antifaschistischen Protest zu kriminalisieren".

Viele Zeugen, viele Eindrücke

Im Verhandlungssaal schilderte am Montag beim zweiten Prozesstag eine ganze Reihe von Zeugen ihre Wahrnehmungen in jener Nacht, in der S. und seine Kampfgenossen laut Anklage einen Streifenwagen zerstört und die Polizeiinspektion Am Hof beschädigt haben sollen. Vorgeladen waren unter anderem ein Kameramann, zwei Fotografen und eine ganze Reihe von Polizisten und Mitarbeitern der MA 48, die für die anschließende Beseitigung von Trümmern und Müll zuständig waren. Richter, Staatsanwalt und Verteidung versuchten dabei herauszuarbeiten, ob S. tatsächlich mit Pflastersteinen geworfen und jene Rauchbombe gezündet hat, die das Fahrzeug zerstörte.

Zentraler Punkt bei der Identifizierung von S. unter den Vermummten des schwarzen Blocks ist die Aufschrift „Boykott", die er an diesem Abend auf dem Pullover getragen haben soll. Anhand dieser Aufschrift will ihn auch der Hauptbelastungszeuge, der erwähnte Zivilpolizist, während der Straftaten identifiziert haben.

Ebenfalls befragt wurde am Montag eine Sachverständige. Sie stellte an einem Handschuh des Beschuldigten Spuren sicher, die von jener Rauchbombe stammen könnten, die im zerstörten Streifenwagen explodierte. Das Verfahren ist vergleichbar mit der Suche nach Pulverrückständen an den Händen von Tätern, die eine Schusswaffe eingesetzt haben. Allerdings räumte die Expertin ein, dass die Spuren theoretisch auch von Dritten auf die untersuchten Handschuhe übertragen worden sein könnten.

Eines zeigte der Zeugenmarathon aber ganz deutlich: Im Chaos einer Straßenschlacht nehmen unterschiedlichste Teilnehmer die unterschiedlichsten Dinge wahr. Da gibt es Polizisten, die Randalierer mit einem schwarzen Pullover mit „Boykott"-Aufschrift sehen, und solche, die sich nicht daran erinnern können. Da gibt es Reinigungskräfte, denen beim Aufräumen Pflastersteine auffielen, und solche, die das nicht sahen.

(awe/Red./APA)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

Arechivbild: Josef S. vergangenen Sommer vor Gericht
Wien

Höchstgericht: Student Josef S. ist schuldig

Der Deutsche wurde nach Randalen bei den Anti-Akademikerball-Demos im Vorjahr verurteilt. Der Schuldspruch ist rechtskräftig, das Strafmaß könnte sich noch ändern.
Wien

Akademikerball-Prozess: „Wollte gegen Strache demonstrieren“

Ein kurdischer Flüchtling wurde wegen Landfriedensbruchs angeklagt. Die Strafe, sechs Monate bedingte Haft, erging aber „nur“ wegen Körperverletzung.
Demos gegen Akademikerball

''Unseren Hass könnt ihr haben''

Der Angeklagte am Montag vor Gericht
Wien

Akademikerball-Prozess: Sechs Monate bedingt

Im zweiten Prozess um die Ausschreitungen bei den Anti-Akademikerball-Demos wurde ein 43-Jähriger wegen schwerer Körperverletzung verurteilt. Vom Landfriedensbruch wurde er freigesprochen.
Archivbild: Polizisten bei den Demos gegen den Akademikerball
Wien

FPÖ-Ball: Zweitem Angeklagten drohen bis zu drei Jahre Haft

Am 18. August steht ein 43-Jähriger unter anderem wegen Ausschreitungen bei den Akademikerball-Demos in Wien vor Gericht.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.