Schweiz zu Zugeständnissen beim Bankgeheimnis bereit

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Die Schweiz will prüfen, ob "grobe Steuer-Hinterziehung" ebenso behandelt werden kann wie Steuerbetrug. Bei Hinterziehung müssen etwa Daten ausländischer Kontoinhaber bisher nicht weitergegeben werden.

Die Schweiz ist beim Bankgeheimnis offenbar zu weiteren Konzessionen in Richtung USA bereit. Das berichteten Schweizer Medien am Dienstag unter Berufung auf eine Reise von Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf am Montag nach Washington. Man wolle prüfen, ob "grobe Steuerhinterziehung" ebenso behandelt werden könne wie strafbarer Steuerbetrug, sagte die Ministerin nach einem Bericht der Nachrichtenagentur SDA. Bei Hinterziehung müssen etwa Daten ausländischer Kontoinhaber bisher nicht weitergegeben werden, bei Betrug dagegen in der Regel schon.

Widmer-Schlumpf hatte mit dem stellvertretenden US-Justizminister David Margolis gesprochen, der seinerseits deutlich gemacht, dass er kein Verständnis habe für den Unterschied zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug im Schweizer Gesetz.

Hinterziehung straffrei

Während die Hinterziehung in der Schweiz derzeit noch weitgehend straffrei bleibt, wird Steuerbetrug strafrechtlich verfolgt. Dieser Tatbestand ist etwa erfüllt, wenn Unterlagen gefälscht werden. Die in anderen Ländern nicht übliche Unterscheidung ist Hintergrund heftiger Auseinandersetzungen zwischen der Schweiz auf der einen sowie den USA und der EU auf der anderen Seite.

Österreich fühlt sich wie berichtet nicht betroffen von der ganzen Debatte. Die Regierungsspitze in Wien will weiter auf dem Bankgeheimnis beharren. Finanzminister Josef Pröll (V) verwies darauf, dass Österreich bei kriminellen Verdachtsfällen ohnehin immer kooperiere. Nicht umsonst sei Österreich im Gegensatz zu Monaco, Liechtenstein und Andorra nicht auf der von der OECD geführten Liste der Steueroasen.

Geheimnis nicht beeinträchtigt

In einem Interview des Schweizer Fernsehens sagte Widmer-Schlumpf, das Bankgeheimnis wäre durch eine Gleichstellung von Hinterziehung und Betrug nicht beeinträchtigt. Denn ohne begründeten Verdacht könnten die Steuerbehörden auch weiterhin nicht auf Bankdaten zugreifen.

Die Schweizer Großbank UBS hatte sich in einem Vergleich mit den US-Justizbehörden überraschend bereiterklärt, bis zu 300 Kundendaten von US-Bürgern herauszugeben. Das war in der Schweiz als ein Bruch des im Gesetz festgeschriebenen Bankgeheimnisses angesehen worden. Die USA verlangen zudem die Herausgabe weiterer 52.000 Daten.

"Keine Attacke"

Dieser versicherte den Berichten zufolge, eine Attacke auf die Schweizer Gesetze sei keineswegs die Absicht der USA. Die Schweiz sei darauf bedacht, das Bankgeheimnis unter allen Umständen aufrecht zu erhalten, sagte die Ministerin. Die Schweizer Außenministerin Micheline Calmy-Rey will zu diesem Thema auch mit ihrer US-Amtskollegin Hillary Clinton am Freitag in Genf sprechen.

(APA)

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