Die Opposition legt ihre Aktenwünsche für den Hypo-Untersuchungsausschuss vor. Die Koalition muss zustimmen.
Wien. Gleich tonnenweise wollen die Abgeordneten im Hypo-Untersuchungsausschuss – zumindest jene der Opposition – Akten angeliefert bekommen. FPÖ, Grüne und Neos haben jetzt einen Entwurf für einen Beweisbeschluss fertiggestellt, der in den nächsten Tagen mit der Koalition verhandelt werden muss. Denn im Gegensatz zur Einsetzung des U-Ausschusses muss die Aktenanforderung mit den Stimmen der Mehrheit beschlossen werden.
Auf 13 Seiten listet der Antrag exakt auf, welche Akten anzuliefern sind. Dazu gehört sämtlicher Schriftverkehr mit den Aufsichtsbehörden, Vorstands-, Aufsichtsrats- und Hauptversammlungsprotokolle sowie Gutachten. Die Nationalbank soll nicht nur ihre Prüfberichte ins Parlament schicken, sondern auch alle Erstentwürfe und Korrekturen, Weisungen und E-Mails. Während Ministerien und andere Behörden gesetzlich verpflichtet sind, ihre Unterlagen dem Parlament ungeschwärzt zur Verfügung zu stellen, ist bei anderen Adressaten ein gewisser Goodwill notwendig. Die Parlamentarier wollen nämlich auch Unterlagen aus Bayern sowie aus 13 Ländern, in denen die Hypo Geschäfte machte, beispielsweise aus Slowenien, Kroatien und Serbien. Und auch Unterlagen der Hypo selbst will man einsehen.
„Es ist uns bewusst, dass das nur freiwillig vorgelegt werden kann“, sagt dazu der grüne Abgeordnete Werner Kogler. Er rechnet aber trotzdem damit, dass etliche der Angesprochenen der Aufforderung nachkommen werden. Bei der Hypo selbst sieht er den Staat als Eigentümer in der Pflicht. Es gelte nur, die Bank- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren. Und selbst bei den bayerischen Behörden sieht er – trotz aller juristischen Auseinandersetzungen mit Österreich – gute Chancen: Es könne durchaus die Bereitschaft geben, mit jenen zusammenzuarbeiten, die die Regierung kontrollieren. (maf)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 13.02.2015)