Kein Kurator für Islamische Glaubensgemeinschaft

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Die Klage gegen die offizielle Vertretung der österreichischen Muslime wurde abgewiesen. Der Kläger hatte argumentiert, dass die Funktionsperioden abgelaufen und die Verfassung der IGGiÖ nicht rechtmäßig zustande gekommen sei.

WIEN.Die Islamische Glaubensgemeinschaft (IGGiÖ) wird nicht unter Kuratel gestellt – vorerst zumindest. Eine Klage von Günther Ahmed Rusznak, Generalsekretär des Islamischen Informations- und Dokumentationszentrums (IIDZ), wurde vom Bezirksgericht Josefstadt abgewiesen.

Rusznak hatte argumentiert, dass die Organe der IGGiÖ handlungsunfähig sind, weil die Funktionsperioden des obersten legislativen Organs (Schurarat) sowie des obersten exekutiven Organs (Oberster Rat) seit Juni 2008 abgelaufen sind. Gleichzeitig klagte er auch, dass die Verfassung der IGGiÖ nicht rechtmäßig zustande gekommen sei. Seine Schlussfolgerung: Ein Kurator muss die Geschäfte der Glaubensgemeinschaft führen, bis die neuen Organe in einer Wahl bestellt worden sind.

„Lächerliche Argumente“

Das Gericht stellte sich allerdings auf den Standpunkt, dass es sich bei den beklagten Punkten um innere Angelegenheiten der IGGiÖ handelt. „Und eine gerichtliche Feststellung der Gesetzeswidrigkeit“, so Gabriela Thoma-Twaroch, Vorständin des Bezirksgerichts Josefstadt, „würde einen Eingriff in eine innere Angelegenheit bedeuten.“ Als Gericht sei man daher nicht zuständig.

„Das sind fadenscheinige Argumente“, meint Rusznak im Gespräch mit der „Presse“, „das Gericht will sich nur abputzen.“ Er ist mittlerweile in Revision gegangen, der Akt ins Wiener Landesgericht für Zivilsachen gewandert. Sollte Rusznak auch dort eine Abfuhr erhalten, will er bis zum Höchstgericht gehen – bis zum Europäischen Gerichtshof: „Irgendwer“, so Rusznak, „wird entscheiden müssen.“

In der IGGiÖ selbst zeigt man sich unbeeindruckt. Die Verfassung, die schon so lange auf sich warten ließ, sei praktisch fertig, sagt Präsident Anas Schakfeh. Vom Kultusamt, das gegen die ersten Entwürfe Vorbehalte eingebracht hat, habe man jedenfalls das O.K. bekommen.

Im Obersten Rat habe man zudem letzte Ergänzungen für die Wahlordnung vorgenommen, die nun dem Kultusamt vorgelegt werden. Wird auch sie abgesegnet, soll der Schurarat beide Punkte parallel beschließen.

Soll die Wahl also noch heuer durchgeführt werden? „Natürlich“, so Schakfeh, „das ist unsere Planung.“

("Die Presse", Print-Ausgabe, 02.04.2009)

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