Private Anbieter müssen Österreichische Post AG mitfinanzieren

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POSTPARTNER(c) APA (Harald Schneider)
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Private Postdienste, die auch normale Briefe anbieten, müssen über einen Fonds Gebühren an die Österreichische Post abliefern. Das sieht das neue Postgesetz vor, dass auch erstmals konkret 1.650 Poststellen garantiert.

Das Monopol der Österreichischen Post AG fällt mit 1.1.2011. Doch SPÖ-Infrastrukturministerin Doris Bures hat im neuen Postmarktgesetz einige "Schmankerln" für den Noch-Monopolisten vorgesehen, das am Montag, 20.April, in Begutachtung geht.

Private müssen Ö-Post mitfinanzieren

Um die Gefahr des "Rosinen-Pickens" zu mindern, soll ein Universaldienst-Fonds eingerichtet werden. Die Österreichische Post AG wird "Universaldienstleister", muss also auch weiterhin Briefe bis ins sprichwörtlich hinterste Bergdorf bringen. Da private Anbieter ihren Focus aber wohl auf die rentablen Ballungszentren legen werden, müssen sie für eine Konzession in einen Fonds einzahlen. Aus diesem wird der "finanzielle Ausgleich" für die Österreichische Post AG gespeist.

1.650 Poststellen garantiert

Weiters sollen 1.650 Poststellen in Österreich garantiert werden, das wären um 150 mehr als derzeit in Betrieb sind. Poststelle können sowohl klassische Postämter oder die heftig diskutierten Postpartner sein.

Diese sollen nach einem Schlüssel über das Land verteilt worden sein. Konkret soll

  • in Städten mit mehr als 10.000 Einwohnern und/oder Bezirkshauptstädten kein Haushalt mehr als zwei Kilometer von einer Poststelle entfernt sein
  • in allen anderen Ortschaften soll der maximale Radius zehn Kilometer sein.

Diese Regelung soll für 90 Prozent der österreichischen Haushalte gelten - Stichwort hinterstes Bergdorf.

Keine billigen Arbeitskräfte

Außerdem soll eine Bedingung für eine Konzession für Briefe unter 50 Gramm sein, dass die Mitarbeiter der Unternehmen mindestens so viel verdienen wie jene der Österreichischen Post AG. Es ist ein Branchen-Kollektivvertrag angedacht. Auch der Umweg über scheinselbstständige Postzusteller soll verhindert werden.

Post muss für Hausbrieffachanlagen zahlen

Das Postmarktgesetz bringt auch für die lange umstrittene und nach dem VfGH-Urteil aus dem Jahr 2006 zum Erliegen gekommene Umrüstung der Hausbrieffachanlagen eine Lösung. Die Errichtungskosten übernehmen die Post AG und die Mitbewerber. Bures: "Dadurch entsteht keinerlei Belastung für die Hauseigentümern und Mieter."

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