Pegida-Gründer Lutz Bachmann hantiert gern mit NS-Rhetorik: Er verglich Justizminister Haas mit dem Nazi-Propaganda-Chef.
Wien/Dresden. Heiko Maas hatte sich von Anfang an als einer der vehementesten Gegner der Pegida hervorgetan. Als eine „Schande für Deutschland“ bezeichnete der Justizminister (SPD) die Protestmärsche der rechtspopulistischen Bewegung („Patriotische Europäer gegen die Islamisierung des Abendlands“) bereits vor einem Jahr. Zuletzt schmähte er Lutz Bachmann und die Umtriebe seiner Gesinnungsfreunde nicht nur als „Pegida-Gaga“, sondern schlichtweg als Gefahr für die Demokratie.
Pegida-Führer Bachmann konterte die Vorwürfe bei der Kundgebung vor der Dresdner Frauenkirche am Montagabend mit einem Goebbels-Vergleich: Er nannte Maas einen der schlimmsten Hetzer seit dem Nazi-Propagandaminister Joseph Goebbels und dem ehemaligen Chefkommentator des DDR-Fernsehens, Karl-Eduard von Schnitzler – und eröffnete so die jüngsten verbalen Scharmützel mit der SPD.
„Wahnsinniger Faschist“, „ekelhafter Brandstifter“: So titulierte die SPD-Spitze von Ralf Stegner und Thorsten Schäger-Gümbel, den beiden Vize-Parteichefs, bis hin zu Noch-Generalsekretärin Yasmin Fahimi den wegen Einbruch und Drogendelikten vorbestraften Pegida-Gründer. Justizminister Heiko Maas selbst verzichtete zunächst auf eine Anzeige gegen Bachmann, der die SPD als „Sharia-Partei Deutschlands“ verunglimpfte.
Seit die Pegida Montagabend für Montagabend durch die Dresdner Innenstadt marschiert, sind die Staatsanwälte in der sächsischen Hauptstadt mit Arbeit eingedeckt: erst das kokette Posieren Bachmanns mit dem Hitler-Schnauzer auf seiner Facebook-Seite, das den Pegida-Führer kurzfristig zum Rücktritt zwang; dann radikale Rhetorik gegen Asylwerber („Viehzeug“, Dreckspack“), ein Galgen für Angela Merkel und ihren Vize Sigmar Gabriel, schließlich das Schwadronieren des deutsch-türkischen Schriftstellers Akif Pirinçci über KZ. Bachmann habe sich in die „braune Ecke“ gestellt, kommentierte das Internationale Auschwitz-Komitee. (vier)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 04.11.2015)