Rechtsstaat: Brüssel leitet Prüfung von Polen ein

EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker (Mitte) wird im Februar bzw. März in Warschau erwartet.
EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker (Mitte) wird im Februar bzw. März in Warschau erwartet.(c) APA/AFP/EMMANUEL DUNAND
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Die EU-Kommission nutzt erstmals den Mechanismus wegen möglicher Gefahren für die Rechtsstaatlichkeit. Der Vorwurf: Warschau ignoriere Urteile des Verfassungsgerichts.

Brüssel. Als die Rechtsstaatsprüfung der EU im März 2014 eingeführt wurde, galt Viktor Orbán als Adressat – die vom umstrittenen ungarischen Premierminister durchgeboxte Verfassungsreform war in Brüssel mit Sorge zur Kenntnis genommen worden. Am  Mittwoch wurde dieser sogenannte „Rahmen für die Rechtsstaatlichkeit“ zum ersten Mal aktiviert – allerdings nicht gegen Ungarn, sondern gegen Polen. Die EU-Kommission hat nämlich ernste Bedenken, ob es bei der von der neuen nationalkonservativen Regierung mit Eiltempo durchgepeitschten Reform des polnischen Verfassungsgerichts mit rechten Dingen zugeht.

Kommissionsvizepräsident Frans Timmermans, der gestern den Beschluss des Kollegiums der Brüsseler Behörde präsentierte, bemühte sich um verbale Deeskalation: „Wir wollen keine Beschuldigungen aussprechen, sondern offene Fragen beantworten“, sagte Timmermans, man wolle mit der polnischen Regierung kollegial kooperieren, er selbst sei jederzeit bereit, zu Gesprächen nach Warschau aufzubrechen. Die Hauptbotschaft des Vizepräsidenten an Polen: „Das alles hat gar nichts mit Politik zu tun.“

Stein des Anstoßes ist der Umgang der Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit (PiS) mit dem Verfassungsgericht in Warschau. Die neue Regierung hat nämlich die von ihren Vorgängern beschlossene Neubesetzung von fünf Richterposten rückgängig gemacht, ihrerseits fünf Verfassungsrichter ernannt und die Amtszeit von Präsident und Vizepräsident des Verfassungsgerichts verkürzt. Die Beschlüsse wurden vom obersten Gericht für verfassungswidrig befunden, doch die neue Regierung weigert sich, ihre Beschlüsse zurückzunehmen.

Genau in diese Richtung zielt der an den polnischen Justizminister Zbigniew Ziobro adressierte Brief Timmermans, der gestern nach Warschau geschickt wurde: „Ich möchte betonen, dass die Umsetzung von letztinstanzlichen Urteilen ein essenzieller Bestandteil der Rechtsstaatlichkeit ist“, heißt es darin. Ebenfalls angesprochen wird darin das neue Mediengesetz, das der Regierung Einfluss auf die Führungsgremien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gibt – dieser Aspekt steht aber laut Timmermans nicht im Vordergrund der nun eingeleiteten Prozedur. Argumente, wonach die Kommission Polen ins Visier nehme, in anderen Fällen (etwa bei Ungarn) die Augen zudrücke, wollte Timmermans gestern jedenfalls nicht stehen lassen: „Wenn ich beim Rasen auf der Autobahn ertappt werde, dann kann ich mich nicht darauf ausreden, dass andere noch schneller unterwegs sind.“

Der nun eingeleitete Prozess sieht vor, dass die Brüsseler Behörde die Gesetzesänderungen in Polen eingehend studiert – behilflich dabei ist der Europarat – und bis März zu einem Schluss kommt. Wird das Vorgehen Warschaus als bedenklich eingestuft, legt die Kommission Änderungsvorschläge vor. Werden diese nicht befolgt, könnte Polen im äußersten Fall der Entzug des Stimmrechts im Rat drohen – das sieht jedenfalls Artikel 7 des EU-Vertrags vor. Ob es dazu kommt, ist allerdings fraglich. Denn eine anhaltende Verfehlung müsste zuerst von den restlichen Regierungschefs bei einem EU-Gipfel einstimmig festgestellt werden. Ungarns Regierungschef Orbán hat bereits prophylaktisch ein Veto angekündigt.

„Standardprozedur“

Die polnischen Regierungsvertreter bemühten sich gestern, die peinliche Angelegenheit als „Standardprozedur“ abzutun, wie es ein Regierungssprecher formulierte. Europaminister Konrad Szymański, der gestern in Brüssel weilte, um den Auftritt von Polens Premierministerin, Beata Szydło, im Plenum des Europaparlaments am kommenden Mittwoch vorzubereiten, sicherte Warschaus Kooperation zu: Man werde auf alle Fragen antworten – „am liebsten auf konkrete Fragen, denn die bisherigen waren eher allgemeiner Natur“. Nachsatz: „Wir wissen nicht, was die EU-Kommission nicht weiß.“ Die Brüsseler Behörde warnte Szymański davor, ihren Ruf als unparteiische Hüterin der Verträge aufs Spiel zu setzen und sich von Politikern instrumentalisieren zu lassen, die Polen anschwärzen wollen. Eine Klärung erhofft er sich vom bevorstehenden Besuch von Jean-Claude Juncker in Polen – der Kommissionspräsident wird im Februar bzw. März in Warschau erwartet. Und die Rechtsstaatsprüfung? „Ich bin sicher, dass wir die Angelegenheit rasch hinter uns bringen werden.“

("Die Presse", Print-Ausgabe, 14.01.2016)

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