Stöger: Sondergesetz für Bank Austria

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Die Bank Austria soll dreimal so viel für den Pensionsübertrag bezahlen, wie bisher geplant, so Sozialminister Stöger. Das Gesetz dafür soll kommende Woche beschlossen werden.

Wien. Im Streit zwischen Sozialministerium und Bank Austria über den Übertrag von 3300 Mitarbeitern aus dem bankeigenen in das allgemeine Pensionssystem stellt Sozialminister Alois Stöger (SPÖ) nun die Maximalforderung. Ein neues Gesetz soll klarstellen, dass die Bank für jeden Beitragsmonat eines Mitarbeiters 22,8 Prozent des Letztgehalts an die Pensionsversicherungsanstalt bezahlen muss, so Stöger in der Nacht auf Donnerstag im ORF-Radio. Dies sei der Beitragssatz, der bei anderen Arbeitnehmern gelte. Er müsse daher „auch für die Bank Austria gelten“, so Stöger. Eine entsprechende Gesetzesvorlage will er bereits am kommenden Dienstag im Ministerrat einbringen.

Für die Bank Austria würde eine solche Regelung eine massive Verteuerung der geplanten Maßnahme bedeuten. Bisher wollte das Unternehmen die Mitarbeiter aufgrund eines bestehenden Paragrafen im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) übertragen, laut dem pro Beitragsmonat lediglich eine Zahlung von sieben Prozent des Letztgehalts anfallen würde. Dem Vernehmen nach hätte das für die Bank Austria Kosten in Höhe von bis zu 400 Mio. Euro verursacht. Dieser Betrag könnte nun mehr als dreimal so hoch ausfallen. Allerdings hat die Bank Austria laut derzeitiger Planung eine Pensionsrückstellung in Höhe von 1,9 Mrd. Euro aufgelöst und dabei einen Gewinn von 312 Mio. Euro erzielt.

Juristische Schritte möglich

Bei der Bank Austria wollte man den Vorstoß Stögers am Donnerstag nicht kommentieren. Der neue Bank-Austria-Chef Robert Zadrazil äußerte sich jedoch erst kürzlich im „Presse“-Interview zu dem Thema. „Wir können gar nicht mehr bezahlen. Es gibt ein bestehendes Gesetz, das vorgibt, wie viel bei einem Wechsel des Systems zu bezahlen ist“, so Zadrazil. Ein neues Gesetz müsse die Bank erst einmal genau prüfen. Der Bank-Austria-Chef schloss aber auch nicht aus, gegebenenfalls juristische Schritte einzuleiten, um die eigene Rechtsansicht durchzubringen.

Denn bei der Bank Austria argumentiert man einerseits damit, dass es bereits in der Vergangenheit entsprechende Überträge gegeben habe. Allerdings vom ASVG in das bankeigene System. So seien sowohl von der Länderbank als auch von der Creditanstalt mehrere tausend Mitarbeiter übernommen worden. Und auch dabei seien nur sieben Prozent des Letztgehalts pro Beitragsmonat geflossen.

Außerdem sei dieser gegenüber dem normalen Wert von 22,8 Prozent deutlich geringere Wert auch zu begründen. So werde ja das aktuelle Letztgehalt der Mitarbeiter als Basis herangezogen, das aufgrund der Lohnsteigerungen vergangener Jahre in der Regel schon deutlich angewachsen sei. Bei Mitarbeitern, die von jeher im ASVG versichert sind, würden zu Anfang ihrer Berufslaufbahn aufgrund der geringeren Gehälter absolut deutlich geringere Zahlungen erfolgen.

Kein Argument ist für die Bank der von Stöger vorgebrachte Einwand, dass das Gesetz eigentlich nur für Fälle gedacht sei, bei denen das Dienstverhältnis beendet wird – und so etwa Beamten ein Wechsel in die Privatwirtschaft ermöglicht wird. Der Rechtsvertreter der Bank verwies vor einem Monat darauf, dass der Verwaltungsgerichtshof bereits vor 20 Jahren entschieden habe, dass der Wechsel ins ASVG fällig wird, wenn der alternative Pensionsanspruch erlischt und nicht erst, wenn das Dienstverhältnis endet.

3000 andere Wechsel im Jahr

Offen ist laut Ministerium übrigens, ob die nun in Form eines Sondergesetzes geplante Regelung für die Bank Austria künftig auch für andere Überträge gelten werde. Dies müsse noch geprüft werden, heißt es auf Anfrage. Denn wie Zahlen der Pensionsversicherungsanstalt zeigen, wechseln jedes Jahr rund 3000 Personen aus dem staatlichen Bereich ins ASVG. Gezahlt werden immer die sieben Prozent.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 04.03.2016)

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