Flüchtlinge: "Tötet uns hier, aber schickt uns nicht zurück"

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Am Montag sollen die Rückschiebungen von Griechenland in die Türkei beginnen, die Furcht unter den Flüchtlingen steigt. Doch noch sind nicht alle gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen worden.

Wien/Athen/Istanbul. Die Umsetzung des am 18. März vereinbarten EU/Türkei-Pakts steht, das war von Beginn an klar, auf wackeligen Beinen. Vor allem, ob die Rückführung von Flüchtlingen aus Griechenland wie geplant am 4. April starten kann, ist ungewiss: Derzeit mangelt es auf den griechischen Ägäis-Inseln nämlich nach wie vor an Personal – und die EU hat einem Zeitungsbericht zufolge die Entsendung von Asylrichtern aus anderen Mitgliedstaaten zur Abwicklung von Schnellverfahren vorerst gestoppt.

Dies gehe, berichtet die „Bild“-Zeitung, aus einem E-Mail der EU-Asylagentur Easo an die Mitgliedstaaten hervor. Nach dem Bericht heißt es darin: „Das neue Asylgesetz, das u. a. die Berufungsbehörde schaffen sollte, ist gegenwärtig noch unter Prüfung durch den griechischen Gesetzgeber.“ Erst, wenn der Rechtsrahmen vorhanden sei, könne mit den Einsätzen begonnen werden. Griechenland hat demnach acht Asylrichter – aus anderen EU-Staaten sollen 30 weitere hinzukommen.

In den kommenden Tagen will das Athener Parlament über die Gesetzesvorlage debattieren, auf deren Grundlage der Flüchtlingspakt zwischen der EU und der Türkei umgesetzt wird. Dabei geht es auch um die Rechtmäßigkeit der Rückführung von Migranten mittels Schnellverfahren in die Türkei. Die EU-Kommission beharrt darauf, dass ab Montag alle Flüchtlinge, die in Griechenland stranden, in die Türkei zurückgeschickt werden – Voraussetzung ist, dass sie dort nicht verfolgt werden.

Wieder mehr Ankömmlinge

Nötige Gesetzesänderungen in Griechenland umfassen laut Kommission auch die Anerkennung der Türkei als sicheres Drittland. Dies ist laut Regierungssprecherin Olga Gerovasili allerdings nicht geplant. Vielmehr werde man bestehende Gesetze anwenden, wonach ein sicherer Drittstaat auch jener sei, der die Genfer Flüchtlingskonvention einhalte. Die Türkei ist zwar Mitglied der Konvention, formal wird Asyl jedoch nur Europäern und nicht Syrern, Irakern und Afghanen gewährt. Deshalb müsse die Türkei ihre Gesetze noch so ändern, dass auch syrische Flüchtlinge Schutz genießen.

Die Furcht unter den Migranten in Griechenland vor einer Rückschiebung wird indes größer. „Tötet uns hier, aber schickt uns nicht in die Türkei zurück“, forderten sie mittels eines Transparents an der mazedonischen Grenze. In den vergangen 24 Stunden erreichten mit über 700 Neuankünften wieder mehr Schutzsuchende die griechischen Inseln. (ag./red.)

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("Die Presse", Print-Ausgabe, 31.03.2016)

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