Der Sozialminister will die Mindestsicherung mit einem zugewiesenen Wohnort verbinden. Gedeckelt sein, wie es die ÖVP fordert, soll sie aber nicht.
Sozialminister Alois Stöger (SPÖ) will mit Jahresbeginn 2017 eine Residenzpflicht für Asylberechtigte, sollten diese eine Mindestsicherung beziehen. Dies sagte Stöger gegenüber dem Ö1-Morgenjournal. Die Zuweisung eines festen Wohnortes soll dabei gleich mit dem - positiven - Asylbescheid erfolgen. Kritierien bei der Zuteilung sollen etwa die Einwohnerzahl und die Anzahl der verfügbaren Wohneinheiten und Arbeitsplätze im Bezirk sein. Findet der Asylberechtigte eine Arbeit und bezieht also keine Mindestsicherung mehr, fiele die Residenzpflicht wieder weg.
Die Maßnahme soll laut Stöger vor allem auch dazu dienen, die Integration zu fördern: "Ich bin selbst aus dem ländlichen Raum, wenn hier neue neue Menschen kommen, bemühen sich der Sportverein und alle anderen, sie zu integrieren. Auch Plätze in Kindergarten oder Schule sind hier besser organisierbar, die Wohnungskosten oft niedriger", erklärt Stöger. Derzeit leben rund 90 Prozent der Asylberechtigten in Städten mit mehr als 30.000 Einwohnern. Bei einer besseren Verteilung, so die Vermutung, würde auch die Integration besser funktionieren. Auch die Qualifikation des Einzelnen kann bei der Zuweisung eine Rolle spielen: Es ergebe durchaus sinn, dass jemand etwa ins Salzkammergut geschickt werde, wenn er eine Ausbildung im Bereich Fremdenverkehr habe, meinte Stöger.
ÖVP: SPÖ will nur Kosten auf Länder abwälzen
Koalitionspartner ÖVP ist grundsätzlich dafür, tritt aber für eine Deckelung ein. In der Volkspartei hegt man ja den Verdacht, dass die SPÖ nur die Kostenexplosion von Wien auf die Bundesländer abwälzen wolle. Stöger stellt dies freilich in Abrede, denn das Problem betreffe nicht nur Wien, sondern alle größeren Städte, beispielsweise Innsbruck. Es brauche auch innerhalb der Bundesländer eine bessere Verteilung.
(Red.)