Der deutsch-türkische Ziegenprozess

Fernsehsatiriker Jan Böhmermann
Fernsehsatiriker Jan Böhmermann Imago
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Fernsehsatiriker Jan Böhmermann muss wegen "Majestätsbeleidigung" vor Gericht. Das spaltet die deutsche Politik und die Medien.

Angela Merkel hat sich entschieden: Gegen den Willen des Koalitionspartners SPD erteilte die deutsche Kanzlerin (CDU) ihre Ermächtigung zur Klage des türkischen Präsidenten gegen Jan Böhmermann vom ZDF. Der Comedy-Star hatte in seiner TV-Sendung Recep Tayyip Erdoğan in derben Versen geschmäht, unter anderem ging es um Sex mit Ziegen. Erdoğan reagierte wie gewohnt mit Klagen, als Privatmann wie auch als Staatsmann, Letzteres nach einem seltsamen Paragrafen, der „Majestätsbeleidigung“ mit bis zu fünf Jahren Haft ahndet. Die Bundesregierung prüfte das auf Ersuchen Ankaras.

Dort sprach man gar von einem „schweren Verbrechen gegen die Menschlichkeit“. Nun wird es in Mainz einen Prozess zu verschärften Bedingungen geben, weil Merkel das zulässt, im Vertrauen auf deutsche Gerichte, so der Tenor ihrer knappen Mitteilung. Ihr Vorgehen ist korrekt, das politische Klima aber scheint vergiftet. Die SPD geht auf Distanz, sie betont die Freiheit der Kunst. Oppositionelle ätzen, Frau Merkel kusche vor einem Despoten.

Divergent reagierten auch die Medien im Nachbarland. Im Vorfeld hatten die Zeitschriftenverleger gewarnt, dass zunehmend die Pressefreiheit bedroht sei: „Es gibt keine vernünftige Begründung, warum die Bundesregierung dem Antrag auf Strafverfolgung der türkischen Regierung nachgeben sollte.“ § 103 des StGB, der die Beleidigung von Organen oder Vertretern ausländischer Staaten unter Strafe stellt, sollte abgeschafft werden.

Nach Merkels Entscheidung wurde die Diskussion noch heftiger. Das ZDFlud den Kanzleramtsminister der CDU ins Heute-Journal wie zum Verhör. Auch die konservative Tageszeitung Die Welt zeigte sich stark irritiert: „Diesen elenden Freitag, diesen Kotau vor Recep Tayyip Erdoğan, hätte Angela Merkel uns wahrlich ersparen können.“ Da der türkische Staatspräsident auch einen persönlichen Strafantrag gestellt habe, sei „die Bundesregierung juristisch und politisch aus dem Schneider“ gewesen. Jetzt aber könne Merkel nicht mehr ruhig abwarten: „Das Urteil trägt nun ihre politische Handschrift.“ Deutschland werde bei einer Verurteilung Böhmermanns von allen Partnern als erpressbar wahrgenommen. Die große Schwester im Springer-Verlag, die Bild, titelte online: „Das Zerwürfnis.“ Die Kanzlerin habe gegen den ausdrücklichen Willen der SPD gehandelt. „Merkel beugt sich ErdoWAHN“, meinte das Massenblatt.

Viel milder urteilte hingegen die TAZ: „Im Zweifel für die Staatsräson“, hieß es im Kommentar der linksalternativen Zeitung. Die Kanzlerin habe sich für einen salomonischen Mittelweg entschieden: „Es ist gut, dass Angela Merkel die Einschränkung der Presse- und Meinungsfreiheit in der Türkei nun in klaren Worten kritisiert hat.“ Auch die linksliberale Süddeutsche Zeitung fand in einem Kommentar Verständnis: „Lieferte die Kanzlerin den Satiriker ans Messer? Unsinn. Die Übergabe an die Justiz ist kein Kotau vor Erdoğan, sondern der gute Gang der Dinge in einem Rechtsstaat.“ Der Fall komme jetzt aus der Sphäre der Opportunität in die der Legalität.

„Richtig“, kommentierte auch die konservativ-liberale Frankfurter Allgemeine Zeitung. Hierzulande müssten sich unschuldige Menschen nicht vor dem Rechtsstaat und seinen Organen fürchten. Der Meinungs- und der Kunstfreiheit sei stets größter Raum zugemessen worden: „In den Händen unabhängiger Richter ist der Fall Böhmermann also gut aufgehoben – viel besser als in den Händen der Politik.“

Und was meint der Mediator? Merkel hat pragmatisch gehandelt. Tapfer hingegen wäre es, wenn sie nicht nur die Klage gegen den Komiker gestattete, sondern auch prüfen ließe, auf wen von den Prozessparteien der Vorwurf zutrifft, Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen zu haben.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 17.04.2016)

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