Hitziger Prozessbeginn im Fall Rainer

Gernot Rainer beim Prozessauftakt am Freitag im Wiener Arbeitsgericht.
Gernot Rainer beim Prozessauftakt am Freitag im Wiener Arbeitsgericht. (c) APA/HELMUT FOHRINGER
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Der Gründer der Ärztegewerkschaft Asklepios kämpfte am Freitag vor Gericht um seine Wiedereinstellung. Dabei wurde auch diskutiert: Was bedeutet eigentlich Weltanschauung?

Wien. Ganz ungeübt ist Gernot Rainer im Umgang mit den Medien nicht mehr. Bereits beim Bekanntwerden der Nichtverlängerung seines Vertrags im Otto-Wagner-Spital im Februar wurde er durch alle großen Zeitungen und Fernsehsender gereicht und gab ausführliche Interviews. Das gewaltige Medieninteresse beim Auftakt des von ihm angestrebten Prozesses gegen die Stadt Wien (MA 2) am Freitag im Arbeitsgericht ließ aber auch ihn nicht unbeeindruckt.

Sichtlich nervös und angespannt stellte er sich mit seinem Anwalt, Christoph Völk, den Journalistenfragen und kritisierte erneut seine „politisch motivierte Kündigung“ durch den Krankenanstaltenverbund (KAV), weil er die Ärztegewerkschaft Asklepios gegründet und wiederholt Kritik an Personal- und Leistungsreduktionen durch den KAV geübt hatte.

Geht der Fall zum EuGH?

Rainer klagt auf Wiedereinstellung, er will seinen alten Job als Lungenfacharzt zurück – und zwar mit einem unbefristeten Dienstvertrag. Denn in einem solchen habe er sich de facto ohnehin schon befunden. 2013, als er schon Facharzt war und einen Antrag auf eine unbefristete Stelle hätte stellen können, habe man ihm nahegelegt, erst die Weiterbildung zum Intensivmediziner zu absolvieren und den Antrag dann zu stellen. Also habe er davon ausgehen müssen, dass sein Vertrag verlängert wird, die Nichtverlängerung sei daher diskriminierend aufgrund seiner Weltanschauung – eben wegen seines gewerkschaftlichen Engagements.

Eine Argumentation, die Richter Helge Eckert „auf schwachen Beinen“ sieht. Zum einen sei der Begriff der Weltanschauung schwer zu definieren, zum anderen sei das Additivfach Intensivmedizin nicht als Weiter-, sondern als Ausbildung zu betrachten. So gesehen habe er sich sehr wohl in einem befristeten Ausbildungsvertrag befunden, der eben irgendwann ausläuft – genau so argumentiert auch der Anwalt des KAV, Helmut Engelbrecht. Christoph Völk wiederum entgegnete, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) klären solle, ob die Weltanschauung auch gewerkschaftliches Engagement inkludiert und ob auch bei Ausbildungsverträgen die Rechtsschutzmöglichkeit gegeben sein muss. Denn sonst wäre die Frage der Diskriminierung nicht relevant, da diese nur für ein Dienstverhältnis geltend gemacht werden kann. Nun liegt es am Gericht, ob es den EuGH damit befasst. Wenn ja, würde der Prozess bis zu einer Entscheidung unterbrochen werden.

„Vorgesetzter kein Dienstgeber“

Eckert stellte auch klar, dass Rainers Vorgesetzter Otto Burghuber gar nicht befugt sei, ihm einen unbefristeten Vertrag in Aussicht zu stellen, schließlich sei er nicht der Dienstgeber. Rainers Anwalt hatte zuvor betont, dass Burghuber die Verlängerung seines Vertrags befürwortet habe. Eine Darstellung, der Engelbrecht wiederholt heftig widersprach: „Hätte Burghuber Rainer behalten wollen, wäre seine Bewertung anders ausgefallen.“

Rainers Vertrag war mit der Begründung nicht verlängert worden, er habe bei der „Identifikation mit den Gesamtinteressen der Stadt Wien und der Dienststelle“ eine „ausdrücklich negative Beurteilung“. Diese Begründung wurde im Übrigen nicht speziell für Rainer formuliert, sondern steht als Passus im Bewertungsbogen von Dienstnehmern des KAV. Für Unverständnis sorgte diese Entscheidung vor allem deshalb, weil Rainer von Burghuber fachlich ausgezeichnet benotet wurde.

Der Prozess wird am 13. Juli fortgesetzt – mit der Einvernahme von Rainer und Burghuber. Die zuvor gestellte Frage des Richters, ob man sich nicht außergerichtlich einigen könne – schließlich hätten sich die Wogen etwas geglättet und es sei unbestritten, dass Rainer ein ausgezeichneter Arzt sei – verneinte Engelbrecht kategorisch. Er forderte den Richter zudem auf, Gesundheitsstadträtin Sonja Wehsely (SPÖ) nicht – wie von der Gegenseite beantragt – als Zeugin zu laden, da die MA 2 (Personalservice) „nicht in ihren Geschäftsbereich“ falle.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 4. Juni 2016)

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