Die Regierung Kern hat einen Vorteil: Sie muss Maßnahmen für den Wirtschaftsaufschwung nicht mehr erfinden. Expertenkonzepte liegen ausgearbeitet vor. Jetzt geht es um die Umsetzung.
Wien. Er hat es bei seinem Amtsantritt ein wenig eloquenter gesagt als Christian Kern. „Das Einzige, was wir zu fürchten haben“, hatte Franklin D. Roosevelt bei seiner Inauguration 1933 erklärt, „ist die Furcht selbst.“ Für alles andere bewarb der 32. Präsident der USA seinen „New Deal“. Diese Wirtschafts- und Sozialreformen trugen tatsächlich wesentlich dazu bei, dass die Vereinigten Staaten die Große Depression in den 1930er-Jahren bewältigten.
Einen ähnlichen „New Deal“ verspricht der neue Bundeskanzler auch für Österreich. In welche Richtung seine Reformideen gehen sollen, hat die Regierung schon angedeutet: Die starre Gewerbeordnung – die mehr dazu beiträgt, neue Unternehmen zu behindern, als zu fördern – soll entrümpelt werden. Es soll leichter werden, ein Unternehmen zu gründen, und unbürokratischer, eines zu führen. Auch will man die Arbeitszeitregelungen flexibilisieren, damit Unternehmen besser auf Auftragsspitzen reagieren können.
Das allein wird freilich nicht genügen, um Österreichs Wirtschaft anzukurbeln. Es gibt noch viele Bereiche, in denen Reformen in der Größenordnung des „New Deal“ notwendig wären. Lang grübeln muss die Regierung darüber nicht mehr: Frühere Regierungen haben von Rechnungshof, Wifo, IHS und anderen Experten umfassende Konzepte ausarbeiten lassen. Sie müssen nur noch umgesetzt werden. Viele davon (Umbau des Steuersystems, Föderalismusreform, große Verwaltungsreform, Bildungsreform) sind mittelfristige Mammutaufgaben, einige Maßnahmen kann man aber sehr kurzfristig zur Wirkung bringen.
• Arbeitskosten. Keine Studie, die nicht die hohen Kosten für den Faktor Arbeit in Österreich kritisiert. Die Lohnnebenkosten müssen hinunter, doch das geht dauerhaft nur mit einer Umstellung des Steuersystems. Um kurzfristig mehr Arbeitsplätze zu schaffen, könnte man Unternehmern befristet die Lohnnebenkosten für eine bestimmte Anzahl von Angestellten streichen. Die ÖVP-Jugend ventiliert ein ähnliches Modell.
• Beteiligungsfreibetrag. Debattiert wurde es in der Regierung bereits, doch von der SPÖ wurde es als „Steuersparmodell für Reiche“ abgelehnt. Vielleicht ist der neue Parteichef offener für diese Idee: Wer sich an Unternehmen beteiligt oder ein Start-up mitfinanziert, soll diesen Betrag steuerlich geltend machen können. Diskutiert wurden 100.000 Euro, die man über fünf Jahre abschreiben kann.
• Wohnbau. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen eine Milliarde Euro Wohnbauförderungsbeitrag im Jahr, der schon lang nicht mehr zweckgebunden ist. Eine Zweckwidmung (bei Aufrechterhaltung der aus dem allgemeinen Budget finanzierten Wohnbauförderung) würde eine Milliarde für den arbeitsplatzintensiven Wohnbau bzw. die vor allem den KMU-Bereich begünstigende thermische Sanierung freisetzen.
• Förderungsreform. Die Budgetlücke, die aus diesen Maßnahmen entstehen würde, ließe sich sehr kurzfristig durch eine Beseitigung vorhandener Doppelförderungen und eine generelle Überprüfung aller Förderungen auf Sinnhaftigkeit und Zielerreichung beseitigen. Hier hat der Rechnungshof schon mehrfach sehr große Defizite festgestellt. Die Voraussetzung dafür, nämlich die Transparenzdatenbank, existiert bereits. Sie wird derzeit von den Ländern freilich nicht befüllt.
• Gebührenbremse. Österreich fällt auch deshalb zurück, weil die Teuerung durch Gebührenerhöhungen höher ausfällt als in anderen EU-Ländern. Eine gesetzliche Gebührenbremse könnte sicherstellen, dass das nicht mehr passiert. Statt Gebühren ständig weiter zu erhöhen, sollte man die Verwaltung verbessern.
• Gesetzesbremse. Ein Großteil der wirtschaftshemmenden Bürokratiebelastung von Unternehmen kommt aus einer immer mehr anschwellenden Gesetzes- und Verordnungsflut. Lohnabteilungen müssen sich beispielsweise im Schnitt alle zwei Wochen mit geänderten Steuerbestimmungen auseinandersetzen. Hier gehört schnell die Notbremse gezogen.
Das alles kann nur eine Vorstufe sein, um eine große Staats- und Verwaltungsreform einzuleiten. Die erste in der Ära Kern tatsächlich beschlossene Verwaltungsreform sieht allerdings sehr nach Herzmanovsky-Orlando aus: Die Dienstrechtsnovelle 2016 schafft die Möglichkeit, Titel wie Hofrat nicht nur Beamten, sondern auch Vertragsbediensteten zu verleihen.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 04.06.2016)