Richter und Politiker fordern unabhängige Staatsanwälte

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Justizpalast, Justitia, Recht(c) Presse (Fabry Clemens)
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Die Richter fordern einen unabhängigen Rechtsschutz-Beauftragten, der über der Staatsanwaltschaft stehen soll. Ähnliche Vorschläge kommen von SPÖ, BZÖ und Grünen.

Verschont die österreichische Justiz die Mächtigen?  Die Einstellung des Verfahrens gegen Kärntens Landeshauptmann Gerhard Dörfler (BZÖ) im Ortstafel-Konflikt hat eine hitzige Diskussion ausgelöst. Richter und Politiker fordern nun Änderungen im System.

Derzeit gebe es durch die Alleinverantwortung der Staatsanwälte ein rechtsstaatliches Defizit, sagte der stellvertretende Vorsitzende der Richtervereinigung, Manfred Herrnhofer, am Donnerstag. Die Zurückdrängung der unabhängigen Untersuchungsrichter durch die neue Strafprozessordnung habe eine "schiefe Optik" verursacht, erklärte er im "Ö1-Morgenjournal". 

Herrnhofer plädiert daher für einen unabhängigen Rechtsschutzbeauftragten. Diese Person sollte als Einziger Staatsanwälte überprüfen und ihnen Weisungen erteilen können. Um die politische Unabhängigkeit zu gewährleisten, sollte diese Funktion etwa mit einer Dreiviertel-Mehrheit durch das Parlament vergeben werden, so Herrnhofer. Die Amtszeit des Rechtsschutzbeauftragten sollte über eine Legislaturperiode hinaus laufen und es sollte keine Wiederwahl geben. Damit wäre gewährleistet, dass der Weisungsgeber völlig unabhängig agieren könnte.

SPÖ will Bundesstaatsanwalt

Auch SPÖ-Justizsprecher Johannes Jarolim will, dass statt des Justizministers ein unabhängiges Organ an die Weisungsspitze der Staatsanwaltschaft steht. Er wiederholte am Donnerstag seine langjährige Forderung nach einerm "Bundesstaatsanwalt".

Für eine weisungsfreie Staatsanwaltschaft sprechen sich auch die Grünen aus. Außerdem fordern sie, dass Einstellungen von Strafverfahren künftig begründet und der Öffentlichkeit bekanntgemacht werden müssen.

Die FPÖ will, dass wieder die Untersuchungsrichter statt der Staatsanwälte die Ermittlungsverfahren leiten. Der jeweilige Justizminister solle aber nicht von seinem Wesiungsrecht entbunden werden. Nur so könne er weiterhin die politische Verantwortung tragen, erklärte der Dritte Nationalratspräsident Martin Graf im "Ö1-Mittagsjournal".

Das BZÖ regt einen "Justizkanzler" an. Dieser solle als eigenes verfassungsmäßig abgesichertes weisungsfreies Organ installiert werden.

(APA/Red.)

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