Weisungs-Debatte: Bandion-Ortner beruft Expertenrat ein

CLAUDIA BADION ORTNER
CLAUDIA BADION ORTNER(c) APA (Herbert Pfarrhofer)
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Die Justizministerin will die Entscheidungen der Staatsanwaltschaft transparenter machen. Experten sollen dazu Vorschläge entwickeln. Die derzeitige Kritik an der Justiz bezeichnet Bandion-Ortner als "teilweise unsachlich".

Justizministerin Claudia Bandion-Ortner reagiert auf die anhaltende Diskussion über angebliche "Freunderlwirtschaft" in der Justiz: Sie beruft jetzt einen Expertenrat ein, der die Funktionsfähigkeit der Fachaufsicht über die Staatsanwaltschaft prüfen soll. Außerdem sollen die Experten Vorschläge entwickeln, wie Entscheidungen transparenter gemacht werden können. Dabei sollen aber die Persönlichkeitsrechte gewahrt bleiben, sagte Bandion-Ortner am Freitag.

Der Expertenrat soll sobald wie möglich seine Arbeit aufnehmen und bis Jahresende Ergebnisse vorlegen. Bandion-Ortner will parallel auch im Justizausschuss des Nationalrats für Aufklärung sorgen. Die Vorwürfe gegen die Anklagebehörde wies Bandion-Ortner am Freitag neuerlich zurück: Es handle sich um "teilweise unsachliche Kritik".

Fall von Berger "geerbt"

Wenig Gutes hat Bandion-Ortner auch über ihre Amtsvorgängerin Maria Berger (SPÖ) zu sagen: Diese habe den nun öffentlich gewordenen Vorhabensbericht der Klagenfurter Staatsanwaltschaft nicht behandelt, "ich weiß nicht, aus welchem Grund". Sie habe dieses "heiße Eisen" jedenfalls vererbt bekommen, so Bandion-Ortner, die gerade in Kärnten Urlaub macht.

Der umstrittene Akt zur Einstellung des Verfahrens wegen Amtsmissbrauchs gegen Dörfler sei seit April 2008 im Ressort gelegen, sei aber von ihrer Vorgängerin nicht behandelt worden. Als sie das übernommen habe, habe sie um Ergänzungen gebeten, weil der Vorhabensbericht nicht ihren Vorstellungen entsprochen habe. Das Ergebnis des ergänzten Berichts sei, dass der Schädigungsvorsatz nicht nachweisbar sei. Ganz abgeschlossen ist der Fall aber nicht, da es auf Betreiben der Slowenenorganisationen einen Fortführungsantrag gibt, über den das zuständige Landesgericht entscheidet. Eine Einstellung sei aber nichts Außergewöhnliches, rund 70 Prozent der Fälle werden eingestellt, sagte Bandion-Ortner.

(APA)

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