Ortstafeln: Grüne zeigen Dörfler neuerlich an

LANDTAGSWAHLEN IN KAERNTEN: DOERFLER (BZOE)
LANDTAGSWAHLEN IN KAERNTEN: DOERFLER (BZOE)(c) (Hans Klaus Techt)
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Die Grünen argumentieren, der Kärntner Landeshauptmann habe öffentlich zugegeben, wissentlich Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofs ignoriert zu haben.

Die Grünen haben den Kärntner Landeshauptmann Gerhard Dörfler (BZÖ) wegen der Ortstafelverrückung im Jahr 2006 neuerlich angezeigt. Die Einstellung eines Verfahren wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs in diesem Fall hatte ja eine Debatte über die Objektivität der Justiz ausgelöst.

Slowenenorganisationen stellten daraufhin einen Antrag auf Fortführung des Verfahrens. Der Grüne-Minderheitensprecher Wolfgang Zinggl ist allerdings der Meinung, dass dieser Antrag keine optimal geeignete Maßnahme ist, den Fall Dörfler neu aufzurollen oder zu überprüfen.

Lediglich eine neuerliche Anzeige könne der Argumentation der Staatsanwaltschaft Klagenfurt entgegentreten, erklärte Zinggl in einer Aussendung. Denn bei der Wiederaufnahme des Verfahrens prüfe der Richtersenat lediglich die formale Richtigkeit des vorangegangenen Verfahrens. An dieser zweifelt Zinggl nicht.

"Wissentlich Verfassungsrecht ignoriert"

Zinggl argumentiert in seiner neuen Anzeige, Dörfler habe öffentlich zugegeben, "nicht nur in der Vergangenheit wissentlich und absichtlich geltendes Verfassungsrecht und Verfassungsgerichtserkenntnisse ignoriert" zu haben. Seiner Ansicht nach hat Dörfler damit Amtsmissbrauch begangen.

Das Justizministerium begründet ja die Einstellung des früheren Verfahrens damit, dass Dörfler kein Schädigungsvorsatz nachgewiesen werden konnte. Denn strafbar wegen Amtsmissbrauch sei nur der Beamte, der seine Befugnis wissentlich missbraucht und dabei mit dem Vorsatz handelt, konkrete Rechte anderer - etwa Angehörige einer Minderheit - zu schädigen. Der VfGH habe aber mehrmals ausgesprochen, dass es kein subjektives Recht des Einzelnen/einer Gruppe von Minderheitenangehörigen auf Aufstellung zweisprachiger Ortstafeln gebe.

(APA)

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