Verletzte zu Silvester: Verfahren gegen Polizisten eingestellt

Eine 47-Jährige erlitt bei ihrer Festnahme zu Silvester 2014 in Wien einen Bruch des Steißbeins, Prellungen und Blutergüsse. Der Staatsanwalt sieht keinen Tatverdacht wegen Übergriffen.

Im Fall einer Frau, die zu Silvester 2014/2015 in Wien festgenommen worden war und danach Misshandlungs-Vorwürfe gegen die Polizei erhoben hatte, ist das Verfahren gegen die Beamten nun eingestellt worden. Ein für die Einbringung einer Anklage erforderlicher Tatverdacht wegen Übergriffen konnte gegen keine der beschuldigten Personen begründet werden, teilte die Staatsanwaltschaft Eisenstadt mit.

Die damals 47-Jährige war in der Silvesternacht am Gelände einer Tankstelle in der Wiener Innenstadt festgenommen worden. Nach der Amtshandlung der Polizisten wurden bei der Frau im Wiener AKH unter anderem ein Bruch des Steißbeins, Prellungen von Schädel und Knie sowie Blutergüsse festgestellt. Die Festnahme wurde von einer Überwachungskamera erfasst und auf einem halbstündigen Video festgehalten.

Dieses Video wurde nun ausgewertet, die Verdachtsmomente gegen insgesamt 19 Personen - 15 Exekutivbeamte, einen Polizeiarzt und drei Mitarbeiter des Arbeitersamariterbundes - eingehend geprüft, teilte die Anklagebehörde am Donnerstag mit. Nach Durchführung von mehr als 30 Vernehmungen, mehreren Gegenüberstellungen und Augenscheinen, Einholung von drei Sachverständigengutachten sowie intensiver Videoanalyse stellte die Staatsanwaltschaft Eisenstadt das Ermittlungsverfahren gegen die verdächtigten Polizisten ein.

Verfahren gegen 47-Jährige läuft

Das Video sei nur eines von mehreren Beweismitteln gewesen, berichtete Roland Koch, Sprecher der Staatsanwaltschaft, am Donnerstag. Woher die Verletzungen der Frau kommen, könne man - trotz dreier Gutachten - "nicht mit letzter Sicherheit sagen". Sie könnten auch von einem Sturz stammen, erklärte Koch. Die Frau hatte auch von einem Tritt gegen sie gesprochen.

Die Ermittler hätten sich laut Koch jedenfalls "intensiv mit ihren Darstellungen auseinandergesetzt". Der Vorwurf einer konkreten Misshandlung erhärtete sich aber nicht. "Wir glauben nicht, dass jemand der Beteiligten von einem ordentlichen Gericht schuldig gesprochen wäre", sagte Koch.

Die Frau könne binnen 14 Tagen einen Fortführungsantrag stellen, erklärte Koch weiter. Dann müsste die Staatsanwaltschaft die Einstellung noch einmal überprüfen. Gegen die damals 47-Jährige läuft indes ein Verfahren wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt.

Das Video der Amtshandlung wurde im Vorjahr von der Stadtzeitung "Falter" veröffentlicht. Hier ein Ausschnitt:

(APA)

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